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10. Januar 2022
Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

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Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

Eingeschränkte Marktgrundlage

Zu guter Letzt ist auf die jüngste gerichtliche Entscheidung zum § 60 Abs. 1 VVG hinzuweisen, die für Versicherungsmakler im neuen Jahr durchaus bedeutsam sein könnte (vgl. auch Evers in Asscompact 12/2021).

Verivox wurde dazu verpflichtet, auf seinen Vergleichsportalen deutlicher auf das eingeschränkte Angebot an Versicherungen bzw. Versicherungstarifen hinzuweisen (OLG Karlsruhe vom 22.09.2021 – 6 U 82/20). Nach Auffassung des OLG Karlsruhe erstreckt sich die Marktuntersuchungspflicht des Maklers nämlich auch auf Tarife von Versicherungen, die den Vertriebsweg über Versicherungsmakler ausschließen. Damit reiht sich das Gericht bedauerlicherweise in eine Reihe von weiteren gerichtlichen Entscheidungen ein:

  • LG Konstanz vom21.01.2021 – Me 4 O 90/19;
  • LG Frankfurt/Main vom 06.05.2021 – 2-03 O 347/19;
  • LG Heidelberg vom 06.03.2020 – 6 O 7/19.

Diese gerichtlichen Entscheidungen sind allesamt jedoch nicht nachvollziehbar, denn sie setzen sich mit vielen wichtigen Aspekten gar nicht auseinander. Zum Beispiel der Tatsache, dass Versicherungsmakler dann Versicherer berücksichtigen müssten, die überhaupt nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Der Makler hat aus diesem Grund in der Regel auch keine umfassenden Informationen zu Tarifen dieser „Außenseiter-Versicherungen“. Müsste der Makler ebendiese Tarife jedoch „empfehlen“, so würde er für die Vermittlung keine Courtage erhalten. Der Makler könne seine Informations- und Marktgrund­lage nach Ansicht des OLG zwar „im Einzelfall“ wirksam beschränken, müsse dem Kunden dann jedoch letztlich offenlegen, dass er nicht in der Lage sei, den Gesamtmarkt zu überschauen. Denn Makler sollen Kunden eine eingeschränkte Beratungsgrundlage derart offenlegen, dass die Kunden erkennen können, was diese Beschränkung für ihre konkrete Abschlussentscheidung bedeutet. 

Welche Auswirkungen diese Entscheidung des OLG noch nach sich zieht, werden die kommenden Jahre zeigen. Der BGH hat sich zu dieser Rechtsfrage noch nicht geäußert und wird das auf absehbare Zeit auch nicht tun. Das Urteil des OLG Karlsruhe ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem Verivox kein Revisionsverfahren angestrebt hat. Versicherungsmaklern ist zu empfehlen, ihre vertraglichen Unterlagen zu überarbeiten, und zwar unter Maßgabe der vorbezeichneten gerichtlichen Entscheidungen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 116 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © wetzkaz – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke
Jens Reichow