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Steuern & Recht
22. März 2022
Renten steigen zum 01.07.2022 deutlich
Detailansicht eines Gefahrenzeichens "Steigung" mit der Beschriftung Rente | Detail photo of a danger sign "Upward gradient" with the german inscription pension

Renten steigen zum 01.07.2022 deutlich

Im Juli 2022 steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35% und in Ostdeutschland um 6,12%. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts West auf 36,02 Euro und des Rentenwerts Ost auf 35,52 Euro. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8% (Ost) bzw. rund 5,3% (West).

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 01.07.2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35% und in Ostdeutschland um 6,12%. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts (West) von gegenwärtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Wiedereinsetzung des Nachholfaktors berücksichtigt

Dabei ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinsetzung des Nachholfaktors berücksichtigt. So wird die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerhöhung verrechnet, die Rentenanpassung folgt damit der tatsächlichen Lohnentwicklung. In diesem Zusammenhang wird auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt, durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die Höhe der Renten ausgewirkt hatte. Damit passt auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sogenanntes Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48%. Im Ergebnis entsteht so ein Ausgleichsbedarf in Höhe von –1,17%, der mit der diesjährigen Rentenanpassung abgebaut wird.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der auch Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beinhaltet, soll in Kürze auf den Weg gebracht werden.

Lohnsteigerung: Ost 5,8%, West 5,3%

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8% in den Ostländern und rund 5,3% in den Westländern. Sie basiert auf der von Destatis gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch Zeiten der Kurzarbeit verbeitragt werden.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die überzeichnete Dämpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert.

Mit einer Schutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 01.07.2025 das Rentenniveau von 48% nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt nach der berechneten Rentenanpassung 48,14%. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48% eingehalten.

Bei der Rentenanpassung für die Ost-Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6% des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9%). Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. (ad)

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