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26. Februar 2020
Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

Erst seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) automatisch jährlich eine Renteninformation an Beitragszahler. Rentenbescheide richtig lesen zu können, ist auch für Vermittler interessant und kann als Vertriebsansatz für Vorsorgelücken genutzt werden. Die Finanzexpertin Brigitte Ommeln erklärt für AssCompact wichtige Begriffe und bewertet die neuesten Änderungen.

Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass ein Beitragszahler in der Regel keinen blassen Schimmer hatte, mit welcher Rente er im Alter rechnen konnte. Wer seine Rentenhöhe wissen wollte, musste einen Antrag stellen und eine „Kontenklärung“ durchführen. Erst seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) automatisch jährlich eine Renteninformation an Beitragszahler. Doch wer erhält eigentlich was und warum? Finanzexpertin Brigitte Ommeln gibt wichtige Tipps, wie Rentenbescheide zu lesen sind und so auch als Vertriebsansätze genutzt werden können.

1. Die Renteninformation: Rentenhöhe unter Vorbehalt

Wer schon mindestens fünf Beitragsjahre erreicht hat und älter als 27 ist, erhält einmal im Jahr eine Renteninformation. Das sind in der Regel zwei Seiten Papier. Auf einer Seite stehen kurz und knapp die wichtigsten Zahlen zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Dazu kommen Hinweise, – hochgerechnet – was im besten Fall daraus noch werden kann. Achtung: Die Angabe der Rentenhöhe erfolgt nur unter Vorbehalt! Durch spätere Entscheidungen des Gesetzgebers kann sich die Rente ändern. Ein Hinweis auf zusätzlichen Vorsorgebedarf fehlt ebenso wenig wie die Aufforderung, die Unterlagen aufzubewahren.

2. Die Rentenauskunft: Persönliche Entgeltpunkte machen Rentenhöhe konkret

Diese Unterlagen verschickt die DRV an alle, die 55 geworden sind. Die Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Renteninformation, denn nun kann anhand des Versicherungsverlaufs viel konkreter eine Hochrechnung der Altersrente (und aller weiteren Rentenansprüche) erfolgen. Wer nämlich schon lange einzahlt, hat auch ein umfangreiches Versicherungskonto und damit Rentenanwartschaften gebildet. In der Rentenauskunft werden deshalb auch die persönlichen Entgeltpunkte ausgewiesen und allgemeine Hinweise für die Voraussetzungen eines Rentenanspruches gegeben. Damit kommt die Rentenauskunft einem Rentenbescheid schon sehr nahe.

3. Der Rentenbescheid: Rechtsverbindliche Dokumentation

Aber erst mit einem Bescheid werden Rentenhöhe, Rentenbeginn und die Versicherungszeiten rechtsverbindlich festgestellt. Auch Bescheide werden regelmäßig verschickt. Durch viele Rentengesetze und -reformen ändern sich die Berechnungsgrundlagen: Da werden Ausbildungszeiten neu oder gar nicht mehr bewertet oder die Kindererziehung zählt stärker für die Rente. Alles das muss – juristisch einwandfrei – mit einem Bescheid dokumentiert werden. Deshalb erhalten die Bürger auch in Zukunft regelmäßig Rentenbescheide, unter anderem nach Beantragung und Bewilligung einer Rente.

4. Praxistest Rentenbescheid: Was steht drin?

Mit bis zu 21 Anlagen und manchmal an die 150 Seiten waren die Rentenbescheide bislang sehr umfangreich und häufig schwer verständlich. Für den Basisbescheid gilt seit 2018, dass man nun auf knackigen zwölf Seiten alle wesentlichen Informationen erhält:

  • Rentenart: Welche Rente bekomme ich? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Rentenhöhe: Wie viel bekomme ich jeden Monat?
  • Rentenbeginn: Wann erhalte ich meine erste Zahlung?
  • Rentendauer: Wie lange erhalte ich die Rente?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung meiner Rente berücksichtigt?
  • Versicherung: Wie bin ich kranken- und pflegeversichert?

Das ginge theoretisch alles auf einer Seite darzustellen, und praktisch funktioniert das schon teilweise bei der DRV. Auf dem Deckblatt werden die für den Antragsteller wichtigsten Informationen, nämlich Rentenhöhe und Beginn, dargestellt, die restlichen Seiten werden für Begründung und Belehrung und teilweise für die Berechnung verwendet.

5. Praxistest Verständlichkeit

Nachdem Umfrageergebnisse zur Lesbarkeit amtlicher Schreiben zeigten, dass selbst 81% der Befragten mit Studium oder Abitur den Inhalt der erhaltenen Dokumente nicht verstehen, hat auch die Deutsche Rentenversicherung Besserung gelobt. Getreu dem Motto „mehr Kundennähe“ wird nun der Adressat persönlich und häufiger mit Namen angesprochen. In den Texten wird verstärkt mit „wir“ und „Ihnen“ gearbeitet. Auf die üblichen „Bandwurmsätze“ wird zugunsten kürzerer Texte verzichtet, notwendige Fachbegriffe werden erklärt.

6. Praxistest Transparenz und Übersichtlichkeit

Auch optisch tut sich etwas: inhaltliche Gliederungen, neue Sortierung der notwendigen Anlagen, Aufzählungen statt langatmiger Textbausteine, Fettdruck und Einrückungen im Text schaffen insgesamt eine deutlich verbesserte Lesbarkeit. Selbst bei der Berechnung der Entgeltpunkte helfen Erläuterungen dem in der Regel fachfremden Beitragszahler durch den bisherigen Zahlendschungel. Damit wirken die Bescheide transparenter und übersichtlicher.

Rentenberater kritisieren, dass eine komplette Berechnung der Entgeltpunkte fehlt. Damit könne der Antragsteller die Rechtmäßigkeit seiner ausgewiesenen Rente nicht mehr herleiten, so die Begründung. Wem Hinweise und Erklärungen fehlen, kann diese allerdings kostenfrei auch online nachfordern.

7. Vertriebsansätze für Versicherungsvermittler

Die jährliche Post von der Deutschen Rentenversicherung bietet ausreichend Vertriebsansätze, denn Lücken in der Absicherung gibt es viele. Vermittler können neben der Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ihre Kunden auch für Produkte sensibilisieren, die Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall sowie bessere Gesundheitsleistungen bieten. Oft zeigen die Rentenbescheide deutlich: Um private Vorsorge kommt man nicht herum.

Zur Autorin

Brigitte Ommeln berät Unternehmen und Existenzgründer im Bereich Unternehmensfinanzierung und Liquiditätsmanagement. Gleichermaßen hat sie einen Lehrauftrag am CAMPUS INSTITUT und ist Referentin für Sozialversicherung und private Vorsorge. Sie war als Finanzmaklerin und Vertriebstrainerin tätig und hat mehrere großvolumige Beamten-Pensionsfonds aufgelegt und betreut. Weitere Informationen unter www.brigitte-ommeln.de

Bild: © C. Schüßler – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Bundeskabinett bringt Grundrente auf den Weg

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 27. Februar 2020 - 15:09

Sie suggeriert, dass man die RBs nach dem Lesen besser verstehen würde. Das ist m.E. nicht der Fall - wirklich was Neues konnte ich nicht aus den 3 Seiten ziehen. Wenn es wenigstens einen Link gegeben hätte, den man ggf. auch mal an Kunden hätte weitergeben können …