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26. Februar 2020
Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

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Rentenbescheide richtig verstehen: Die 7 wichtigsten Punkte

Erst seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) automatisch jährlich eine Renteninformation an Beitragszahler. Rentenbescheide richtig lesen zu können, ist auch für Vermittler interessant und kann als Vertriebsansatz für Vorsorgelücken genutzt werden. Die Finanzexpertin Brigitte Ommeln erklärt für AssCompact wichtige Begriffe und bewertet die neuesten Änderungen.

Bis vor wenigen Jahren war es üblich, dass ein Beitragszahler in der Regel keinen blassen Schimmer hatte, mit welcher Rente er im Alter rechnen konnte. Wer seine Rentenhöhe wissen wollte, musste einen Antrag stellen und eine „Kontenklärung“ durchführen. Erst seit 2005 verschickt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) automatisch jährlich eine Renteninformation an Beitragszahler. Doch wer erhält eigentlich was und warum? Finanzexpertin Brigitte Ommeln gibt wichtige Tipps, wie Rentenbescheide zu lesen sind und so auch als Vertriebsansätze genutzt werden können.

1. Die Renteninformation: Rentenhöhe unter Vorbehalt

Wer schon mindestens fünf Beitragsjahre erreicht hat und älter als 27 ist, erhält einmal im Jahr eine Renteninformation. Das sind in der Regel zwei Seiten Papier. Auf einer Seite stehen kurz und knapp die wichtigsten Zahlen zur Erwerbsminderungs- und Altersrente. Dazu kommen Hinweise, – hochgerechnet – was im besten Fall daraus noch werden kann. Achtung: Die Angabe der Rentenhöhe erfolgt nur unter Vorbehalt! Durch spätere Entscheidungen des Gesetzgebers kann sich die Rente ändern. Ein Hinweis auf zusätzlichen Vorsorgebedarf fehlt ebenso wenig wie die Aufforderung, die Unterlagen aufzubewahren.

2. Die Rentenauskunft: Persönliche Entgeltpunkte machen Rentenhöhe konkret

Diese Unterlagen verschickt die DRV an alle, die 55 geworden sind. Die Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Renteninformation, denn nun kann anhand des Versicherungsverlaufs viel konkreter eine Hochrechnung der Altersrente (und aller weiteren Rentenansprüche) erfolgen. Wer nämlich schon lange einzahlt, hat auch ein umfangreiches Versicherungskonto und damit Rentenanwartschaften gebildet. In der Rentenauskunft werden deshalb auch die persönlichen Entgeltpunkte ausgewiesen und allgemeine Hinweise für die Voraussetzungen eines Rentenanspruches gegeben. Damit kommt die Rentenauskunft einem Rentenbescheid schon sehr nahe.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 27. Februar 2020 - 15:09

Sie suggeriert, dass man die RBs nach dem Lesen besser verstehen würde. Das ist m.E. nicht der Fall - wirklich was Neues konnte ich nicht aus den 3 Seiten ziehen. Wenn es wenigstens einen Link gegeben hätte, den man ggf. auch mal an Kunden hätte weitergeben können …