Arbeitgebervertreter schlägt Renteneintritt mit 70 vor
Man könnte aber auch sagen, dass der Wirtschaftsweise die Diskussion um den Renten-Hebel Regelaltersgrenze nur erneut aufgriff. Erst wenige Tage vor Werding hatte der Chef des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre gefordert. Auch der Ökonom und Rentenexperte Bernd Raffelhüschen sprang Wolf in der Bild-Zeitung bei. Dort sagte er, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters „richtig und wichtig“ sei. Und auch Ifo-Chef Clemens Fuest glaubt, dass das Rentenniveau nicht nur über höhere Beiträge und Steuerzuschüsse des Bundes finanziert werden dürfe.
Anhebung des Mindestlohns als Alternative?
Genauso erwartbar wie der Beifall einiger Akteure auf den Vorschlag, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, hagelt es von anderer Seite Kritik. So sprach VdK-Präsidentin Verena Bentele davon, dass eine Erhöhung des Rentenalters faktisch einer Rentenkürzung gleichkomme. Der Sozialverband sei vielmehr der Ansicht, dass die Renten-Misere über mehr Beitragszahler gelöst werden könne. Hier sei ein höherer Mindestlohn das Mittel der Wahl. Auch Vertreter von Gewerkschaften und SPD äußerten sich ablehnend in Bezug auf eine Erhöhung der Regelaltersgrenze.
Generationenrente
Doch es gibt auch Alternativen, die weder lediglich ein „Weiter so“ noch eine deutliche Anhebung des Renteneintrittsalters umfassen. Beispielsweise hatte das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung erst vor Kurzem das Konzept der Generationenrente vorgeschlagen, bei dem der umlagefinanzierten gesetzlichen Altersvorsorge eine kapitalgedeckte Komponente zur Seite steht.
Starthilfe für jedes Neugeborene
Anders als bei der FDP-Aktienrente jedoch, bei der die kapitalgedeckte Komponente vom Rentenversicherungsbeitrag abgeknapst würde, geht das Leibniz-Institut von einer Lösung aus, die die Rentenversicherungsbeiträge unangetastet lässt. Für die Generationenrente müsste der Staat für jeden Neugeborenen einmalig 5.000 Euro an den globalen Kapitalmärkten anlegen – breit diversifiziert. Das öffentlich-rechtlich verwaltete Geld stünde erst ab einem Alter von 63 Jahren für eine monatliche Rente zur Verfügung. Mit welchen Unwägbarkeiten jedoch auch dieses vielversprechende Konzept zu kämpfen hätte, kann hier auf AssCompact.de nachgelesen werden. (tku)
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