Restschuldversicherungen übernehmen die Raten eines Kredits, wenn der Kreditnehmer stirbt oder arbeitsunfähig wird. In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung wollten die Abgeordneten wissen, wie sich die Verträge entwickeln. Sie bemängelten, dass die Kosten hoch seien und zudem die Versicherungen den Kreditnehmern in der Regel gleich in einem Paket mit dem Kredit verkauft würden.
Versicherungsfall tritt selten ein
Laut der Antwort der Bundesregierung habe es 2015 noch rund zwei Millionen Restschuldversicherungen gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3% der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, die Versicherungssumme habe 31 Mio. Euro betragen. Die durchschnittliche Versicherungssumme der Versicherungsfälle liege zwischen 6.000 bis 8.000 Euro. Insgesamt, so die Antwort der Bundesregierung, trete der Versicherungsfall eher selten ein.
Nach Ansicht der Bundesregierung kann es grundsätzlich „sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch eine Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern“. Die Kunden sollten allerdings die individuellen finanziellen Risiken in Relation zu den entsprechenden Kosten für den Versicherungsschutz genau abwägen. (tos)
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