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17. Dezember 2025
Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform

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Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform

Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform

Riester wird abgelöst

Ebenfalls spannend: Die Mitteilung des Finanzministeriums spricht von einer „Ablösung“ der Riester-Rente – und genauso soll es wohl auch in der Praxis umgesetzt werden. Denn über die Mitteilung hinaus veröffentlichte das BMF außerdem einen FAQ-Katalog, in dem noch einige Details erläutert werden. Gekündigt werden müssen bestehende Riester-Verträge selbstverständlich nicht, für diese gilt ein Bestandsschutz und sie können wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.

Allerdings können durch Erklärung gegenüber dem Anbieter bestehende Riester-Verträge auch in die neue steuerliche Förderung gewechselt werden, unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen. Und auch ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag mit gänzlich neuen Konditionen ist möglich. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel muss dann entschieden werden, ob man künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchte.

GDV äußert sich

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat sich zügig zum Beschluss des Kabinetts geäußert – positiv wie negativ. Dass die Politik dabei stärker auf kapitalgedeckte Elemente setzt, sei richtig, wenngleich viele Länder diesen Weg schon vor über 20 Jahren gegangen seien. Ebenso gelobt werden die zusätzlichen Spielräume, die durch die Wahl zwischen drei Garantiestufen (100%, 80% und 0%) ermöglicht werden.

Gleichzeitig allerdings sieht der GDV Verbesserungsbedarf. Jene „starre Begrenzung“ auf drei Garantiestufen sollte durch einen flexiblen „Schieberegler“ ersetzt werden, mit dem Kunden und Kundinnen ihre individuelle Garantie zwischen 0 und 100% einstellen und so ihre persönliche Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen wählen können, findet der Verband. Auch bewertet er kritisch, dass beim Anbieterwechsel erneut Abschlusskosten auf bereits angespartes Kapital erhoben werden. Aus Sicht des GDV dürfe ein Wechsel nicht zu doppelten Abschlusskosten führen. (mki)