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16. Oktober 2023
ROLAND Rechtsschutz startet neuen Privatkundentarif

ROLAND Rechtsschutz startet neuen Privatkundentarif

ROLAND Rechtsschutz hat einen neuen Tarif für Privatkunden gestartet, der in jedem Fall die Kosten für eine vermittelte außergerichtliche Unterstützung übernimmt. Zudem wurden drei bisher ausgeschlossene Kategorien in den Leistungskatalog aufgenommen.

ROLAND Rechtsschutz hat zum Monatsanfang einen neuen Tarif für Privatkunden und -kundinnen gelauncht, der die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung, etwa eine Mediation oder telefonische Rechtsberatung, in jedem Fall übernimmt.

Die Kosten werden auch dann übernommen, wenn der Fall nicht unter die versicherten Leistungsarten fällt, wie beispielsweise Urheberrechtsfragen oder Schadensersatzansprüche. Es fallen weder Wartezeiten noch eine Selbstbeteiligung an. Damit ist ROLAND laut eigenen Angaben der erste Versicherer, der diese Leistung standardmäßig anbietet.

Drei bisher ausgeschlossene Kategorien nun mitversichert

Auch drei Kategorien, die bisher ausgeschlossen waren – Baurecht, Eherecht und Studienplatzklagen – sind nun in den Leistungskatalog aufgenommen worden. Streitigkeiten im Scheidungsrecht sind ab sofort in allen drei Produktlinien versichert, in der Tarifvariante „Premium“ mit bis zu 2.500 Euro. Für Streitigkeiten in der Kategorie Baurecht leistet ROLAND im Toptarif bis zu 5.000 Euro. Des Weiteren sind im Premiumtarif Studienplatzklagen und Kapitalanlagestreitigkeiten im Leistungskatalog aufgenommen worden und Sublimits im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht erhöht worden.

Neue Leistungen im Tarif „Komfort“

Im Tarif „Komfort“ sind Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen und Studienplatzklagen nun ebenfalls enthalten, genau wie der Rechtsschutz für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer. Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit sind damit beispielsweise im Rahmen des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes für Nebengeschäfte mit bis zu 1 Mio. Euro pro Fall versichert.

Flexible Selbstbeteiligung im Tarif „Basis“

Der Tarif „Basis“ deckt außergerichtliche Streitigkeiten im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht mit bis zu 250 Euro pro Fall ab. Scheidungssachen sind in diesem Paket inbegriffen, so der Versicherer. Auch ist die Variante „Basis“ neuerdings mit einer sogenannten flexiblen Selbstbeteiligung abschließbar: Melden sich Versicherte, bevor sie selbst juristischen Beistand beauftragen, wird die Selbstbeteiligung auf die Hälfte reduziert.

Angebot um Hotlines und Self-Services erweitert

Zudem bietet der Versicherer Leistungen an, die über das rein Rechtliche hinausgehen wie etwa eine Lebenslagenberatung, die beispielsweise bei familiären Schwierigkeiten oder Mobbing am Arbeitsplatz unterstützt. Für die Kategorien Baurecht sowie Familien- und Erbrecht hat ROLAND jeweils eine eigene Hotline eingerichtet. Zudem bietet der Versicherer mit dem Vertragsgenerator, dem Bußgeldrechner, dem Arbeitszeugnis-Check und dem Fluggast-Entschädigungsrechner Self-Services auf seiner Webseite an. (js)

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com