Ein Artikel von Christian Henseler, Geschäftsführer von CGPA Europe
Versicherungsmaklerunternehmen bewegen sich in einem haftungssensiblen Umfeld. Fehler in der Kundenberatung oder Vermittlung eines Versicherungsvertrags können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen – abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), die als fester Bestandteil des Berufsbildes gilt.
Zunehmend zeigt sich jedoch: Die Auseinandersetzung endet nicht immer auf der zivilrechtlichen Ebene. Vorwürfe im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit können strafrechtliche Ermittlungen auslösen – etwa bei Verdacht auf Betrug oder Untreue. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche persönliche und wirtschaftliche Belastung, unabhängig vom späteren Ausgang.
Dabei sollte auch ein entscheidender Unterschied zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen bedacht werden: Der Beschuldigte muss die Rechtsanwaltskosten für seine Verteidigung auch dann tragen, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Damit erweitert sich das Risikopotenzial eines Versicherungsmaklers deutlich über die klassische Haftungsfrage hinaus.
Zwei Ebenen, zwei Schutzmechanismen
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt eine klar definierte Funktion: Sie prüft erhobene Schadensersatzforderungen, wehrt unbegründete Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schäden. Ihr Fokus liegt auf der zivilrechtlichen Haftung und den daraus resultierenden Vermögensfolgen.
Strafrechtliche Verfahren folgen jedoch einer anderen Logik. Hier steht die persönliche Verantwortlichkeit im Raum – mit potenziell weitreichenden Konsequenzen für Reputation, Berufsausübung und wirtschaftliche Existenz. Gleichzeitig beginnt die Verteidigung bereits mit dem Ermittlungsverfahren, also zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine gerichtliche Klärung vorliegt. Die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung greift genau an dieser Stelle. Sie übernimmt die Kosten der Verteidigung und ermöglicht eine frühzeitige anwaltliche Begleitung mit dem Ziel, das Verfahren möglichst bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen.
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