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2. Juli 2019
R+V erweitert Leistungen der PflegeVorsorge

R+V erweitert Leistungen der PflegeVorsorge

Die R+V hat ihre R+V-PflegeVorsorge verbessert, vor allem bei der ambulanten Pflege. Die Pflegemonatsgelder sind dabei auf die fünf Pflegegrade und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestimmt.

Die neue R+V-PflegeVorsorge ist, wie bei der R+V üblich, in den drei Varianten classic, comfort und premium erhältlich. Die Pflegemonatsgelder sind auf die fünf Pflegegrade und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestimmt. Die R+V-PflegeVorsorge bietet deutlich verbesserte Leistungen, vor allem auch bei ambulanter Pflege. So können beispielsweise 100% der vereinbarten Monatsleistung in der premium-Variante bereits ab Pflegegrad 2 abgesichert werden.

Junge Familien im Fokus

Die neuen Produkte sind gerade auch für junge Familien interessant, die oft besondere Herausforderungen zu meistern haben. Wenn ein Partner nach der Geburt in Elternzeit geht oder eine Hausfinanzierung läuft, ist das Geld meist knapp. Nina Henschel, Vorstandsmitglied der R+V Krankenversicherung AG: „Da hilft es sehr, dass bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes das doppelte Pflegemonatsgeld gezahlt wird, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird – in allen Pflegeraden und unabhängig davon, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt.“ Außerdem können frischgebackene Eltern nach der Geburt bei weiterhin vollem Versicherungsschutz eine Beitragspause von bis zu zwei Jahren einlegen. Es gilt zudem: Je früher der Einstieg, desto günstiger der Beitrag. Kinder können in Abhängigkeit vom gewählten Pflegemonatsgeld und dem Tarif zum Beispiel schon für fünf Euro im Monat abgesichert werden.

Zu den Leistungen zählen zudem eine planmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgelds, die auch im Pflegefall fortgesetzt wird, und weitere Möglichkeiten zur Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung, zum Beispiel bei Heirat oder bei einer Immobilienfinanzierung.

Zusatzoption: Einmalleistung zur freien Verwendung

Auf Wunsch kann zum Pflegemonatsgeld zusätzlich eine Einmalleistung („PflegeVorsorge cash“) vereinbart werden, und zwar in Höhe von 4.000, 8.000 oder 12.000 Euro. Dieses Geld kann man im Pflegefall ab Pflegegrad 2 ebenfalls frei verwenden, zum Beispiel für nötige Umbaumaßnahmen – etwa für breitere Türen, einen Bad-Umbau oder den Einbau eines Treppenlifts. Durch umfangreiche Assistance-Leistungen wird die R+V zudem zum „Kümmerer“ in Sachen Pflege, sodass der Kunde im Pflegefall nicht auf sich allein gestellt ist. (ad)

Bild: © Pond Thananat – stock.adobe.com