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7. November 2019
Rürup: Wieder Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung

Rürup: Wieder Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung

Da ein Kunde nicht ausreichend über die Bedingungen der Basisrente (Rürup-Rente) aufgeklärt wurde, erhält er nun alle eingezahlten Beiträge zurück und kann aus der Rürup-Rente aussteigen. So lautet ein aktuelles Urteil des OLG Celle, welches an ein Urteil des OLG Köln erinnert.

Die sogenannte Rürup-Rente bleibt ein strittiges Thema und beschäftigt nach wie vor die deutschen Gerichte. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Köln urteilte nun auch das OLG Celle in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten des Kunden.

Versicherter fühlt sich fehlerhaft beraten

In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der über einen Versicherungsvertreter eine fondsgebundene Basisrentenversicherung abgeschlossen hatte. In diese sogenannte Rürup-Rente hatte er bis zur Einstellung der Zahlungen bereits 8.200 Euro investiert, bevor er erfahren haben will, dass er sich die sogenannte Rürup-Rente nicht vorzeitig auszahlen lassen kann. Auch dass diese nicht beliebig vererbbar ist, wurde ihm erst lange nach der Beratung offenbar. Daraufhin verklagte der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertreter und forderte Schadensersatz.

Fehlberatung bzw. Dokumentationspflicht verletzt

Das OLG entschied im folgenden Prozess nun im Sinne des Klägers. Der Versicherungsvertreter unterliege zwar nicht so hohen Anforderungen wie ein Versicherungsmakler, jedoch müsse auch ein Vertreter die Risiken und Nachteile in seiner produktbezogenen Beratung zur Sprache bringen. Das habe der Vertreter in besagtem Prozess jedoch nicht nachweisbar geleistet. Dementsprechend habe er fehlerhaft beraten bzw. seine Dokumentationspflicht vernachlässigt.

Eindruck von Vererbbarkeit wurde erweckt

Des Weiteren begründet das Gericht sein Urteil damit, dass der Vertreter die Mutter des Klägers als bezugsberechtigte Person eingetragen hat, wodurch der Eindruck erweckt wurde, dass eine Vererbung der Rente an die Mutter möglich sei – was bei der Basisrente jedoch nur für Ehegatten und Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird, infrage kommt.

Schadensersatz und Ausstieg aus der Versicherung

Gemäß dem Urteilsspruch des OLG Celle muss der Versicherungsvertreter nun die eingezahlten Beträge vollständig an den Kläger zurückzahlen. Zusätzlich muss er Zinsen für den Betrag von 8.200 Euro bezahlen sowie die Verfahrenskosten. Die Versicherungspolice wird aufgelöst.

Trend erkennbar

Das in diesem Fall ausgesprochene Urteil erinnert an einen ähnlich gelagerten Fall vor dem OLG Köln (AssCompact berichtete). Mittlerweile ist ein Trend absehbar. Auf derartige Fälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien werben mittlerweile vereinzelt um Kunden, die sich bezüglich ihrer Rürup-Rente fehlerhaft beraten fühlen. (tku)

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019, Az.: 8 U 26/19

Lesen Sie hierzu auch: Rürup-Rente: Fehlende Aufklärung über Nachteile bedeutet Schadensersatz

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