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15. Juli 2021
Schadensersatz: Verkäufer haftet über Versicherungssumme hinaus?

Schadensersatz: Verkäufer haftet über Versicherungssumme hinaus?

Unter welchen Umständen steht einem Käufer Schadensersatz zu, wenn der gekaufte Wertgegenstand noch beim Verkäufer entwendet wird? Das musste nun das OLG Braunschweig entscheiden, nachdem ein nicht in ausreichender Höhe versicherter Oldtimer-Traktor vom Gelände des Verkäufers gestohlen worden war.

Ein Mann hatte einen Lanz-Traktor mit dem Baujahr 1935 für 35.000 Euro gekauft. Den erworbenen Oldtimer ließ der Käufer jedoch zunächst für mehrere Tage beim Verkäufer auf einem Sportflugplatzgelände stehen. Dort wurde das im Freien abgestellte Fahrzeug von unbekannten Tätern entwendet.

Vollkaskoversicherung nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen

Der Käufer hatte im Vorfeld jedoch bereits eine Vollkaskoversicherung für den Traktor mit einer Versicherungssumme von 62.500 Euro abgeschlossen. Der Versicherer leistete die Zahlung auch. Nach Ansicht des Oldtimer-Käufers sei der Traktor jedoch noch viel mehr Wert gewesen.

Schadensersatz von 15.000 Euro nachgefordert

Deshalb klagte der Mann gegen den Verkäufer des Traktors und forderte von ihm die Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wert des Traktors ein. Der Verkäufer sei schadensersatzpflichtig, da er den Traktor auf dem Flugplatzgelände besser hätte schützen müssen. Den wahren Wert des Traktors bezifferte der Mann mit 87.500 Euro. Dementsprechend schulde ihm der Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro.

Grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte der Kläger Erfolg – die volle Schadensersatzhöhe wurde ihm aber nicht zugesprochen. Das Gericht entschied, dass der Verkäufer 10.000 Euro an den Käufer zahlen muss. Er habe seine Pflichten aus dem Verwahrungsvertrag grob fahrlässig verletzt, indem er den Traktor für mehrere Tage und Nächte unbeaufsichtigt im Freien abgestellt habe. Das Fahrzeug, das auch ohne Schlüssel jederzeit startbereit war, sei dementsprechend in keiner Weise gegen Wegnahme gesichert gewesen.

Schadensersatzhöhe auf 10.000 Euro abgesenkt

Die Schadensersatzhöhe wurde vom Gericht nur deshalb abgesenkt, da der Käufer nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass es sich bei dem Traktor um das angegebene höherwertige Modell des Lanz-Traktors handelt. Zwei Sachverstände waren in ihren Gutachten zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangt. Das Gericht schätzte den entstandenen Schaden daraufhin unter Berücksichtigung der Gutachten auf 72.500 Euro. (tku)

OLG Braunschweig, Urteil vom 20.05.2021 – 9 U 8/20

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