Das Landgericht (LG) Bayreuth hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA gestärkt. Erstmals sieht ein deutsches Gericht nicht nur einen Anspruch auf detaillierte Auskunft zur Berechnung des SCHUFA-Scores vor, sondern auch einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro.
Der Fall wurde von der Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH geführt, die auf ihrer Homepage über den juristischen Durchbruch berichtet. Laut dem Urteil musste die SCHUFA gegenüber der Klägerin offenlegen, welches konkrete Score-Ergebnis übermittelt wurde, welche personenbezogenen Daten dabei verwendet wurden und mit welchem Gewicht diese in die Berechnung eingeflossen sind. Zusätzlich wurde ein Schadenersatz für die durch Intransparenz verursachte Persönlichkeitsbeeinträchtigung zugesprochen.
Die Entscheidung gilt als wegweisend – insbesondere im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Gericht urteilte, dass die Score-Ermittlung unter das Verbot rein automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO fällt. Da keine der gesetzlich zulässigen Ausnahmen – wie eine ausdrückliche Einwilligung – vorlag, wurde ein klarer Verstoß gegen die DSGVO festgestellt.
Bereits der Europäische Gerichtshof hatte Ende 2023 kritisiert, dass die automatisierten Prozesse der SCHUFA nicht den Transparenzanforderungen genügen. Mit dem Urteil aus Bayreuth wird diese europäische Sichtweise nun erstmals auf nationaler Ebene umgesetzt.
Gesellschaftliche Tragweite dieses Urteils
„Das Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz und die Verbraucherrechte“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler von der Kanzlei Wawra & Gaibler. „Zum ersten Mal wird Transparenz beim SCHUFA-Score gerichtlich erzwungen und den Betroffenen gleichzeitig ein spürbares Mittel in die Hand gegeben, um sich gegen ungerechtfertigte Einstufungen zu wehren.“ Die Auswirkungen seien potenziell gravierend. Das bisherige SCHUFA-Modell basiert auf geheimen Algorithmen und automatisierten Entscheidungen – ein Konzept, das durch die richterlich geforderten Transparenz- und Prüfpflichten massiv unter Druck gerate, schreibt die Kanzlei. Branchenkenner hielten eine grundlegende Neuausrichtung des Scoring-Systems für möglich – oder gar notwendig. (bh)
LG Bayreuth, Urteil vom 23.05.2025, noch nicht veröffentlicht
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können