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21. Januar 2021
Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung

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Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung

Gefahrerhöhung

Wenn das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der Wohn­gebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich zudem die Frage, ob die Installation der neuen Technik eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff. VVG ist, weil neue Risiken entstehen: Insbesondere könnten unbefugte Dritte mittels Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und dadurch sogar den Versicherungsfall (zum Beispiel einen Brand) herbeiführen. Gemäß § 23 Abs. 1 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder vornehmen lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung, so kann der Versicherer unter Umständen den Versicherungsvertrag kündigen, eine Prämienerhöhung verlangen oder im Schadenfall seine Leistungsfreiheit geltend machen. Für den Versicherer wird es ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Eine unsachgemäße Installation (zum Beispiel durch den technik­unerfahrenen Bewohner selbst) kann durchaus ein erhöhtes Risiko im Sinne einer Gefahrerhöhung sein. Das gilt es, vorab mit den Versicherern abzustimmen.

Erfüllung von Obliegenheiten

Umgekehrt kann die Smart-Home-Technik wie gesagt bei der Schadenprävention und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen: Der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch ist in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht gedeckt. Vielmehr trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, für die Beheizung und Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann die richtige Beheizung des versicherten Gebäudes sicherstellen, ohne dass es bewohnt sein muss.

Voraussetzung ist freilich, dass die Technik so weit entwickelt ist, dass sie auch Störungen und Wartungsbedarf in der Heizungsanlage erkennt und anzeigt – solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkon­trolle durchführen. Das Smart Home könnte zudem über den Eintritt eines Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt kann das Smart Home Daten erfassen und speichern, welche die Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Den Versicherern wie auch den Versicherten eröffnen sich durch die Smart-Home-Technik ganz neue Möglichkeiten, Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 42 f., und in unserem ePaper.

Bild: © HQUALITY – stock.adobe.com; © Thanmano – stock.adobe.com;

 
Ein Artikel von
Dr. Gumbritt Kammerer-Galahn