In der Corona-Krise verzichten etliche Versicherer auf die sofortige Rückforderung von Provisionen im Stornofall. Den betroffenen Vermittler kann dies im Zweifel vor akuten finanziellen Engpässen bewahren. Was steuerlich bei Stundungen von Storni zu berücksichtigen ist und welche Alternativen es zu Abschlussprovisionen gibt, erklärt Volker Schmidt von der SEB Steuerberatungsgesellschaft mbH.