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25. Juni 2021
Swiss Life mit Neuerungen beim BU-Schutz für Teilzeitkräfte

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Swiss Life mit Neuerungen beim BU-Schutz für Teilzeitkräfte

Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit erweitert

Falls der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der erstmaligen Altersrente anhebt, haben die Kunden künftig in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE bis zum Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, später die Versicherungs- und Leistungsdauer des Vertrags um die Zeitspanne zu verlängern, um die sich die Regelarbeitszeit der versicherten Person erhöht hat, maximal um fünf Jahre. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Zusatzbausteine bleiben erhalten

Die bestehenden Zusatzbausteine sind dabei weiterhin wählbar wie etwa eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten, zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Anpassungen gelten auch für BU-Tarife bei MetallRente, KlinikRente und ChemieRente

Da Swiss Life AKS-Konsortialführerin bei den Versorgungswerken MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) ist, gelten die Produktneuerungen auch für die Berufsunfähigkeitstarife der drei Versorgungswerke. (tk)

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com

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