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17. Oktober 2022
Swiss Life: Tarif-Update der Berufsunfähigkeitsversicherung

Swiss Life: Tarif-Update der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Rahmen eines Tarif-Updates hat Swiss Life ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für über 800 Berufe preislich günstiger gestaltet. Zu den weiteren Änderungen zählen unter anderem Erweiterungen bei der Nachversicherungsgarantie sowie eine angepasste Verlängerungsgarantie.

Swiss Life hat bei ihrem BU-Angebot die Prämien für viele Berufe gesenkt. Hierfür wurde die bisherige Berufsklassen-Struktur teilweise neu geordnet. „Bei insgesamt über 800 Berufen können wir die Prämien bei gewohnt hoher Produkt- und Servicequalität attraktiver gestalten und so im Wettbewerb erneut ein deutliches Zeichen setzen“, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Gerade in Zeiten der Inflation sei es wichtig, die notwendige Absicherung der Arbeitskraft nicht zu vernachlässigen, so Holzer weiter.

Von den Beitragsanpassungen profitieren vor allem akademische Berufe aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik sowie Diplom-Betriebswirte. Aber auch für viele handwerkliche Berufe und solche mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie etwa Mitarbeitenden in der Produktion, der Pflege oder im Lager, würden die Tarife laut Swiss Life günstiger. Schließlich gelten insbesondere auch für Berufe der Human- und Zahnmedizin sowie viele Berufe im Gesundheitswesen günstigere Beiträge.

Besserstellung für Studierende

Auch Studierende sind nun bessergestellt, da bei der Prämienhöhe und der maximal versicherbaren BU-Rentenhöhe die Unterscheidung zwischen Master- und Bachelor-Studierenden aufgehoben wird. Darüber hinaus ist je nach Studiengang i bereits bei Vertragsabschluss ohne wirtschaftliche Risikoprüfung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.500 Euro bzw. sogar bis zu 2.000 Euro absicherbar. Da bei vielen Studiengängen die berufliche Zukunft sehr wahrscheinlich in bestimmte Branchen führt, erhalten Studierende bereits während des Studiums Zugang zur MetallRente, KlinikRente und ChemieRente.

Erweiterte Nachversicherungsgarantie für Ärzte

Eine Besonderheit speziell für Human- und Zahnmediziner ist die erweiterte Nachversicherungsgarantie, mit der sich die BU-Jahresrente innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig bis auf 60.000 Euro erhöhen lässt. Hierfür muss mindestens eines der folgenden Ereignisse eingetreten sein:

  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation,
  • erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen freiberuflichen Vollzeittätigkeit,
  • Erhöhung des jährlichen Bruttogehalts um mindestens zehn Prozent,
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern,
  • Aufnahme eines berufsbezogenen Darlehens.
Weitere Neuerungen

Im Rahmen des Updates besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeits-Option (AU) sowie die care-Option von Swiss Life ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich einzuschließen, sobald bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie auch der Versicherungsschutz erhöht wird. Die AU-Rente dient als Überbrückung, mit der Versicherte bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten können, und zwar unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt bzw. beantragt wird.

Mit der care-Option bietet Swiss Life eine lebenslange Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, wenn man beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig ist. „Damit bieten wir einen konkreten Mehrwert, da man in jungen Jahren beim Abschluss der BU diese Optionen aus finanziellen Gründen oftmals noch nicht nutzen möchte“, erläutert Holzer.

Angepasste Regelungen und verbesserte Verlängerungsgarantie

Zudem hat Swiss Life bei dem Allgemeinen Versicherungsbedingungen an Regelungen gefeilt oder sie erneuert. So lässt sich t die Verlängerungsgarantie nun stets bis Vertragsende nutzen, sofern der Vertrag mindestens bis zum Endalter 60 geschlossen wurde. Dies gilt auch für bereits bestehende Verträge mit dieser Garantie. Die Wiedereingliederungs- bzw. Umschulungshilfe kann nun mehrfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden – auch für Bestandspolicen, die diese Hilfen bereits beinhalten.

Optimiert hat der Versicherer auch die Umorganisationshilfe. Sie wird nun nur noch in den ersten sechs Monaten und nicht wie vorher in den ersten zwölf Monaten nach erfolgreicher Umorganisation mit einer erneut einsetzenden BU-Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit aus den gleichen medizinischen Gründen verrechnet. Dies gilt auch bei bereits existierenden Kontrakten mit Umorganisationshilfe. (tk)

Bild: © chrupka – stock.adobe.com