MiFID II sorgt nach wie vor für reichlich Gesprächsstoff in der Finanzwirtschaft. Einige Branchenvertreter sind der Ansicht, dass die Regulierung über das Ziel hinaus geschossen ist. Sie verweisen auf viele Beschwerden vonseiten der Banken und der Kunden, insbesondere über die Aufzeichnungsplicht von Beratungsgesprächen. Diese Stimmen wurden nun von der Bundesregierung erhört. Sie will sich bei der Europäischen Kommission für Erleichterungen die Zurücknahme bzw. Entschärfung einiger Regeln einsetzen. Eine entsprechende Stellungnahme mit konkreten Forderungen hat Finanzstaatssekretär Jörg Kukies nun vorgestellt.
Taping nur noch auf Kundenwunsch
Die Bundesregierung setzt sich darin unter anderem dafür ein, dass die Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche entfallen kann, wenn der Kunden das wünscht. Bisher ist das umstrittene Taping verpflichtend vorgesehen. Zudem sollen die Kosten für das Wertpapiergeschäft auch nachträglich genannt werden dürfen. Auch das ist laut MiFID II bisher nicht zulässig. Darüber hinaus sollen die Informationspflichten gelockert werden, wenn es um professionelle Anleger geht. An der Geeignetheitsprüfung will die Bundesregierung hingegen nicht rütteln.
Genossenschaftsverband begrüßt Vorstoß
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Ankündigung des Bundesfinanzministeriums. „Es hilft Bankkunden nicht, wenn Vorschriften sie behindern, Finanzgeschäfte abzuschließen. Doch genau diesen Effekt hat MiFID II in der täglichen Anlagepraxis an vielen Stellen“, kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros. Deshalb sei es richtig, wenn die Bundesregierung auf offensichtliche Missstände reagiert und sich für eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der Regeln stark macht.
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