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28. August 2019
Taping & Co.: Bundesregierung setzt sich für Lockerung von MiFID II ein

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Taping & Co.: Bundesregierung setzt sich für Lockerung von MiFID II ein

„Über das Ziel hinausgeschossen“

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den Vorstoß des Bundesfinanzministeriums. „Die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Anpassungen verdienen vor allem im Interesse der Anleger volle Unterstützung. Der deutsche Gesetzgeber hat erkannt, dass die Richtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist“, erklärte Hans-Walter Peters, Präsident des diesjährigen DK-Federführers Bankenverband.

Schluss mit der Bevormundung von Anlegern

Insbesondere, dass die ungeliebte Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Anlageberatung gelockert werden soll, stößt bei den Vertretern der deutschen Bankenlandschaft auf positive Resonanz. „Damit wäre Schluss mit der Bevormundung von Anlegern und unerwünschten Eingriffen in die Privatsphäre. Jeder könnte eigenverantwortlich die für ihn beste Lösung wählen“, so GVB-Präsident Gros. Die Bundesregierung müsse sich nun auf europäischer Ebene Gehör verschaffen, um ihre Anpassungsvorschläge bei der anstehenden Überarbeitung von MiFID II durchzusetzen.

Aufgedrängter Anlegerschutz

„Die zwingende Aufzeichnung von Telefongesprächen in der Wertpapierberatung wird als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kunden empfunden“, stellt auch die DK fest. Der gesetzlich bezweckte Anlegerschutz, der alle Kunden über einen Kamm schert werde als aufgedrängt wahrgenommen, da Verzichtsmöglichkeiten fehlen. „Jetzt gilt es, in Europa Verbündete für diese Vorschläge zu finden, um das zu weit ausgeschlagene Regulierungspendel wieder auf die Mitte zuzuführen“, fordert daher auch Hans-Walter Peters. (mh)

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