Ein Artikel von Ute Lang, Abteilungsleiterin Vertrieb bei der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Das Szenario, dass plötzlich die Strafverfolgungsbehörden vor der Tür stehen, halten viele Gewerbekunden für abwegig. Tatsächlich genügt jedoch bereits ein Anfangsverdacht, damit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden – etwa wegen Betrugs-, Steuer- oder Korruptionsvorwürfen, wegen des Verdachts auf Untreue, Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch im Zusammenhang mit Datenschutz- und Cybervorfällen.
In einem solchen Moment wird deutlich, wie schnell aus einem zunächst abstrakt wirkenden Risiko eine akute Belastungssituation mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Folgen entstehen kann. Auch Versicherungsmakler können hiervon betroffen sein.
Warum reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus?
Wenn Vorwürfe über den Bereich fahrlässiger Vergehen hinausgehen oder von Beginn an der Vorwurf vorsätzlicher Handlungen im Raum steht, reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus.
Während im einfachen Strafrechtsschutz nur fahrlässig begangene Vergehen versichert sind, bietet der erweiterte Strafrechtsschutz Kostenschutz bei Vorsatzdelikten. Einige Anbieter geben auch Deckung beim Vorwurf schwerer Straftaten wie Verbrechen. Da Versicherer selbstverständlich keine vorsätzlich begangenen Straftaten finanzieren wollen, werden bereits erbrachte Leistungen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes zurückgefordert. Die Leistungen eines umfassenden Spezial-Strafrechtsschutzes (SSR) gehen also deutlich über die des einfachen Strafrechtsschutzes hinaus.
Honorarvereinbarungen
Ein wesentlicher Vorteil eines umfassenden gewerblichen Strafrechtsschutzes liegt in der Absicherung der oftmals erheblichen Verteidigungskosten. Gerade in Wirtschafts- und Unternehmensstrafverfahren sind die Kosten im Vorfeld häufig kaum verlässlich kalkulierbar. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Betrugs oder Insolvenzverschleppung gelten regelmäßig als komplex und langwierig. Nicht selten entstehen dabei Verteidigungskosten von deutlich über 100.000 Euro.
Erfahrene Strafverteidiger rechnen dabei in der Regel nicht nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, sondern auf Basis individueller Honorarvereinbarungen mit Stundensätzen von 300 bis 400 Euro netto oder mehr. Der SSR übernimmt im versicherten Umfang auch diese vereinbarten Honorare. Darüber hinaus können eigene Gutachter oder Sachverständige zur Unterstützung der Verteidigung hinzugezogen werden.
Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen Unternehmen für solche Verfahren erhebliche finanzielle Rückstellungen bilden, was die Liquidität spürbar belasten kann. Hinzu kommt, dass bei einer Verfahrenseinstellung die Kosten regelmäßig nicht von der Staatskasse übernommen werden. Selbst im Falle einer Kostenerstattung erfolgt diese meist lediglich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren und damit deutlich unterhalb der tatsächlich entstandenen Verteidigungskosten.
Was sollte ein gewerblicher Spezial-Strafrechtsschutz leisten?
- Schutz bei Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- Versicherungsschutz auch bei Verurteilung per Strafbefehl
- Übernahme angemessener Honorarvereinbarungen
- Beauftragung eigener Gutachter im Strafverfahren
- Ausreichend hohe Strafkaution
Fazit
Im Gegensatz zu den anderen Rechtsschutzbereichen dient der Spezial-Strafrechtsschutz nicht der Durchsetzung von Ansprüchen, sondern es geht um eine gezielte und frühzeitige Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Gerade im gewerblichen Bereich löst bereits ein Anfangsverdacht mit Ermittlungsverfahren weitreichende Folgen aus – von hohen Verteidigungskosten über Betriebsunterbrechungen und behördliche Auflagen bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Die Absicherung mit einem Spezial-Strafrechtsschutz schützt Unternehmen vor erheblichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren. Das kann im Ernstfall dazu beitragen, die unternehmerische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten sowie negative Auswirkungen auf Reputation und wirtschaftliche Stabilität frühzeitig zu begrenzen.
Der Spezial-Strafrechtsschutz bietet Versicherungsmaklern die Möglichkeit, ihre Beratung um einen zunehmend relevanten Risikobereich zu erweitern und damit dem Gewerbekunden ein notwendiges Sicherheitsnetz für den Ernstfall.
Lesen Sie auch: Höhere Kosten: Rechtsschutz für Firmen unverzichtbar
Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.
Ute Lang - Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 149 Aufrufe

