Was sollte ein gewerblicher Spezial-Strafrechtsschutz leisten?
- Schutz bei Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- Versicherungsschutz auch bei Verurteilung per Strafbefehl
- Übernahme angemessener Honorarvereinbarungen
- Beauftragung eigener Gutachter im Strafverfahren
- Ausreichend hohe Strafkaution
Fazit
Im Gegensatz zu den anderen Rechtsschutzbereichen dient der Spezial-Strafrechtsschutz nicht der Durchsetzung von Ansprüchen, sondern es geht um eine gezielte und frühzeitige Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Gerade im gewerblichen Bereich löst bereits ein Anfangsverdacht mit Ermittlungsverfahren weitreichende Folgen aus – von hohen Verteidigungskosten über Betriebsunterbrechungen und behördliche Auflagen bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Die Absicherung mit einem Spezial-Strafrechtsschutz schützt Unternehmen vor erheblichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren. Das kann im Ernstfall dazu beitragen, die unternehmerische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten sowie negative Auswirkungen auf Reputation und wirtschaftliche Stabilität frühzeitig zu begrenzen.
Der Spezial-Strafrechtsschutz bietet Versicherungsmaklern die Möglichkeit, ihre Beratung um einen zunehmend relevanten Risikobereich zu erweitern und damit dem Gewerbekunden ein notwendiges Sicherheitsnetz für den Ernstfall.
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