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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Warum geraten Versicherungsmakler beim Streit um den Begriff „Unabhängigkeit“ in die Defensive – und warum bleibt eine klare Positionierung der Interessenvertreter aus? Makler Alexander Koch kritisiert die verkürzte Deutung des OLG-Urteils Dresden und plädiert für mehr Differenzierung.

Ein Kommentar von Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH

Vor gut einem Jahr haben wir an dieser Stelle gefragt: „Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“ Diese Frage ist heute aktueller denn je. Allerdings müssen wir sie um einen Aspekt erweitern, der uns zunehmend beschäftigt:

Warum stehen Versicherungsmakler plötzlich allein da, wenn es um existenzielle Begriffe unseres Berufsstands geht – und warum reißen sich unsere Interessenvertreter und Verbände nicht darum, in solchen Fällen die Branche und den Ruf des Versicherungsmaklers zu verteidigen?

Ein Urteil, viele Reaktionen – aber wenig Differenzierung

Auslöser der aktuellen Debatte ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 28.10.2025, Az. 14 U 1740/24). Ein Urteil, das in der öffentlichen Wahrnehmung schnell zu einer scheinbar einfachen Botschaft verkürzt wurde: Der Versicherungsmakler darf sich nicht mehr unabhängig nennen.

Was dabei häufig untergeht: Das Urteil ist kein berufsrechtliches Grundsatzurteil, sondern ein wettbewerbsrechtliches Urteil zur konkreten Außendarstellung in einem Einzelfall. Es ist – wie so viele Urteile dieser Art – ein Mischurteil, in dem mehrere Themen zusammenkamen. Die Frage der „Unabhängigkeit“ war dabei nur ein Teilaspekt.

Gerade diese Verkürzung ist problematisch, denn sie blendet aus, dass die Rolle des Versicherungsmaklers seit Jahrzehnten höchstrichterlich geprägt ist – unter anderem durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden. Diese Sachwalterstellung begründet weitreichende Pflichten gegenüber dem Mandanten und steht systematisch für eine vom Versicherer unabhängige Interessenvertretung.

Auch wir, die UFKB GmbH, wurden von der Verbraucherzentrale verklagt. Einen Überblick über den bisherigen Verlauf unseres Verfahrens und unsere Einordnung – einschließlich der Zusammenfassung der gesamten Debatte – haben wir fortlaufend auf unserer Website dokumentiert.

Worum es bei der UFKB GmbH ging – und worum ausdrücklich nicht

An dieser Stelle ist eine klare Differenzierung zwingend erforderlich. Nicht Gegenstand unseres Verfahrens ist das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“. Diesen Begriff haben wir nie verwendet, nie beworben und nie für uns in Anspruch genommen.

Unabhängige Versicherungsberatung wird gesetzlich sowohl dem Versicherungsberater als auch dem Honorarberater zugeordnet. Genau diese Form der Beratung haben wir bewusst nicht angeboten. Ganz im Gegenteil: Auf unserer Internetseite haben wir von Anfang an eine klare Abgrenzung zum Honorarberater vorgenommen und transparent dargestellt, dass wir keine Versicherungsberatung im honorarrechtlichen Sinne erbringen.

Die UFKB GmbH ist und bleibt ein unabhängiges Maklerhaus im strukturellen Sinne – und genau diese strukturelle Unabhängigkeit war von Beginn an der Kernpunkt unserer Darstellung.

Trotzdem wird das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“ immer wieder in unser Verfahren hineingezogen – obwohl es uns sachlich nicht betrifft. Zugleich ist nicht zu verkennen, dass die rechtliche Einordnung dieses Themenkomplexes durchaus kontrovers diskutiert wird. Insbesondere im Zusammenspiel von Maklerrecht, Maklerhaftung und der Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden existieren unterschiedliche gutachterliche Auffassungen und rechtliche Bewertungen. Gerade deshalb ist die saubere Trennung zum tatsächlichen Streitgegenstand unseres Falls so wichtig.

Es geht um strukturelle Unabhängigkeit, also um Ungebundenheit

Dabei ist uns wichtig: „Ungebundenheit“ mag juristisch ein hilfreicher Begriff sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Verständnis normaler Mandanten ist es jedoch aus unserer Sicht ganz selbstverständlich das Wort „Unabhängigkeit“, das genau diese strukturelle Freiheit beschreibt. Wir halten es deshalb für falsch, Wortakrobatik zu betreiben und einen im Volksmund klar besetzten Begriff so umzudeuten, dass er nur noch juristisch „passt“, für den normalen Menschen aber sprachlich und inhaltlich entkoppelt wird.

Unsere strukturelle Unabhängigkeit ist dabei eindeutig:

  • Kein Versicherer hält Anteile an der UFKB GmbH.
  • Wir unterliegen keinen Weisungen eines Versicherungsunternehmens.
  • Wir können aus dem für Versicherungsmakler zugänglichen Markt auswählen.

Diese Unabhängigkeit war von Beginn an klar definiert und transparent kommuniziert.

Der Blick des normalen Mandanten – nicht der juristische Querschnitt

Wer verstehen will, worum es hier wirklich geht, sollte weniger in abstrakten Definitionen denken – und mehr an das reale Mandantengespräch.

Die Situation ist alltäglich: Ein neuer Mandant fragt: „Für welche Versicherung arbeiten Sie denn?“

Die Antwort lautet: „Für keine.“

Die fast automatische Reaktion des Mandanten ist dann: „Ach so – dann sind Sie unabhängig.“

Genau dieses Verständnis ist der Kern der gesamten Diskussion. Nicht Honorar, nicht Produktvergütung, sondern die Frage: Gehört dieser Vermittler einer Versicherung oder nicht? Und entscheidet er selbst? Diese Verkehrsauffassung existiert seit Jahrzehnten im Markt der Versicherungsmakler – und sie ist es, die nun zunehmend ignoriert oder uminterpretiert wird.

Verbraucherschutz mit Annahmen – nicht mit Forschung

Umso erstaunlicher ist die Rolle des institutionellen Verbraucherschutzes. Dort wird sehr selbstbewusst definiert, wie Verbraucher „Unabhängigkeit“ angeblich verstehen – meist mit der durch die Verbraucherzentrale vorausgesetzten und vorgegebenen Prämisse, dass Unabhängigkeit nur ohne Vergütung durch Produktanbieter möglich sei.

Was dabei fehlt, ist die empirische Grundlage.

Und genau an dieser Stelle hätte der Verbraucherschutz nicht nur eine Datenerhebung veranlassen können, sondern aus unserer Sicht zwingend veranlassen müssen: Bevor man ein Unternehmen verklagt, sollte man belastbar prüfen, ob die eigene Annahme tatsächlich der Verkehrsauffassung entspricht. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht eine Datenbasis, sondern eine ideologisch vorbesetzte eigene Annahme den Ausgangspunkt bildet.

Warum wir Verbraucher selbst befragen – bewusst mit Ergebnisoffenheit

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, selbst aktiv zu werden.

Die UFKB GmbH hat auf eigene Kosten eine repräsentative Verbraucherbefragung in Auftrag gegeben – durchgeführt von der Ipsos GmbH. Ohne Unterstützung von Verbänden, ohne Rückendeckung durch Marktorganisationen.

Und wir haben ganz bewusst mit Ergebnisoffenheit gearbeitet. Gerade die Frage zur Vergütung (Q6) kann auch zu einem Ergebnis führen, das unsere Position widerspricht. Das ist uns bewusst – und genau deshalb halten wir diesen Weg für im Ergebnis offen und richtig.

Die Befragung kann hier offen in der Verlaufsdokumentation nachgelesen werden.

Wer Verbraucher ernst nimmt, muss bereit sein, Antworten zu akzeptieren, auch wenn sie eventuell nicht in die eigene Argumentation passen.

Diese Offenheit hätte aus unserer Sicht auch zum Handwerkszeug des institutionellen Verbraucherschutzes gehören müssen. Statt Annahmen zu treffen, wäre es zwingend gewesen, die zugrunde liegende Verkehrsauffassung zu erheben.

Klage statt Dialog

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die UFKB GmbH von der Verbraucherzentrale verklagt wurde, obwohl wir zuvor aktiv den Kontakt gesucht haben. Wir haben um Austausch, Kommunikation und Kooperation gebeten, um diese Fragen sachlich zu klären. Auf diese Gesprächsangebote wurde nicht eingegangen.

Stattdessen wurde der rechtliche Weg gewählt. Das ist legitim – aber es wirft die Frage auf, warum der Dialog mit einem Unternehmen, das sich seit Jahren mit Verbraucherfragen beschäftigt, nicht gesucht wurde. Auch wir sind Teil dieser Gesellschaft, auch wir sind Verbraucher und tragen über Steuern zur Finanzierung des Verbraucherschutzes bei.

Und der Markt? Zu schnelles Zurückweichen statt Klarstellung

Parallel dazu war im Markt der Versicherungsmakler zu beobachten, dass viele Interessenvertreter sehr schnell defensiv reagiert haben. Empfehlungen, den Begriff „unabhängig“ lieber nicht mehr zu verwenden. Hinweise, man solle die Außendarstellung vorsorglich ändern. Was dabei fehlte, war eine klare Einordnung und die Bereitschaft, strukturelle Unabhängigkeit sauber von anderen Themen abzugrenzen.

Das zwingt uns, die sich dem Rechtsstreit stellvertretend für alle Versicherungsmakler stellen, nicht nur gegen die Verbraucherzentrale und gegen gerichtliche Deutungsmuster anzutreten – sondern auch gegen ein marktinternes Verhalten, das aus Vorsicht Kernbestandteile unseres Tuns preisgibt, statt sie zu erklären.

Fazit und Ausblick

Unser Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln findet Ende Februar 2026 statt.

Unabhängig vom Ausgang bleibt eine zentrale Erkenntnis: Die Diskussion leidet nicht an zu wenig Recht, sondern an zu wenig Differenzierung – und an fehlender empirischer Grundlage.

Und ein Punkt gehört ebenfalls dazu: Es ist in diesem Fall nicht hilfreich, wenn aus den eigenen Reihen in dasselbe Horn wie beim Verbraucherschutz geblasen wird – auch wenn dies häufig eher als Schutzbehauptung oder Vorsichtsreflex gemeint ist und keine echte Überzeugung widerspiegelt.

Vielleicht ist es an der Zeit, diese Debatte nicht nur juristisch, sondern auch aus Sicht der Verbraucher zu führen. Nicht mit vorgefertigten Annahmen, sondern mit echten Antworten. Genau das haben wir mit der Verbraucherbefragung angestoßen; in der Hoffnung, dass das Gericht die Stimme der Verbraucher beachtet.