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15. Juni 2020
Unselbstständige Mitarbeiter – Was kann ich tun?

Unselbstständige Mitarbeiter – Was kann ich tun?

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des IVV Institut für Versicherungsvertrieb. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

Statt Aufgaben zu erledigen und Probleme zu lösen, stehen Ihre Mitarbeiter damit ständig in Ihrer Tür? Sie als Inhaber eines Maklerbetriebs stellen Mitarbeiter ein, damit diese Sie als Chef entlasten und ausgewählte Aufgaben übernehmen. In der Praxis kommt es jedoch nahezu täglich zur „Re-Delegation“. Mitarbeiter bitten Sie als Chef um Rat, wissen nicht weiter – im schlechtesten Fall landet die Aufgabe wieder komplett auf Ihrem Tisch. Wenn das bei Ihnen mitunter so ist, durchdenken Sie bitte die folgenden sechs Fragen.

Kennen Ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben exakt, können also problemlos die sechs bis zehn Kernaufgaben benennen, für die sie in Ihrem Unternehmen zuständig sind?

Häufig sind in Maklerbetrieben alle für alles zuständig. Statt klarer (transparenter und verbindlicher) Verteilung in einem Organigramm macht jeder alles, und am Ende macht es der Chef. Sorgen Sie für Klarheit, ordnen Sie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig zu!

Mischen Sie sich bei der Erledigung der Aufgaben (zur Sicherheit) immer wieder ein, um Fehler zu vermeiden?

Wenn Ihr Mitarbeiter das Gefühl hat, dass Sie als Chef ohnehin über alles „drüberschauen“, verlässt er sich einerseits darauf, andererseits ist dann die Hemmschwelle viel niedriger, Aufgaben zurückzugeben, da Sie ohnehin bei dieser Aufgabe „mitarbeiten“. Entwickeln Sie in Ihrem Unternehmen Fehlertoleranz! Lassen Sie zu, dass auch einmal Dinge schiefgehen! Daraus lernen Ihre Mitarbeiter und bemerken, sie sind zuständig!

Sind Ihre Mitarbeiter für die Erledigung ihrer Aufgaben befähigt oder besteht noch Trainingsbedarf?

Eventuell fehlt Ihrem Mitarbeiter die Befähigung, eine Aufgabe sicher und bestmöglich zu erledigen. Eventuell sollten Sie darüber nachdenken, Mitarbeiter zu entwickeln. Sowohl Training on the Job als auch Praxistrainings außerhalb der Arbeit können sinnvoll sein. Trainingsbedarf zu erkennen und entsprechend zu handeln, liegt in Ihrer Zuständigkeit, schließlich wollen Sie Ihren Mitarbeiter zu Recht bezahlen.

Unternehmenserfolg immer im Blick behalten

Verstehen Ihre Mitarbeiter den Sinn ihrer Aufgaben und sind sie sich im Klaren, welche Bedeutung diese Tätigkeiten für den Unternehmenserfolg als Ganzes haben?

Wenn Ihre Mitarbeiter das „Warum?“ nicht kennen, hat eine Aufgabe automatisch viel geringere Bedeutung. Erläutern Sie den Sinn und die Zusammenhänge. Warum ist diese Aufgabe im Gesamtablauf Ihrer Firma derart bedeutsam?

Machen Ihre Mitarbeiter Ihre Aufgaben wirklich gern und werden sie ihren Stärken und Begabungen entsprechend in Ihrem Unternehmen eingesetzt?

Wenn es Ihnen gelingt, Ihre Mitarbeiter (fast ausschließlich) gemäß ihrer Stärken einzusetzen, werden sie in ihren Aufgaben aufgehen. Gut mache ich, was ich gern mache! Machen Ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben gern?

Haben Sie geklärt und im Idealfall schriftlich fixiert, wie die Aufgaben erledigt werden sollen, oder unterliegt das der situativen Kreativität Ihrer Mitarbeiter bzw. dem Zufall?

Je mehr Systeme Sie definieren und beschreiben, je mehr Sie festzurren, wie die Dinge einheitlich in Ihrem Standard erledigt werden sollen, umso weniger Fragen werden sich ergeben. Je weniger Standards und Systeme Sie festlegen, umso mehr Unklarheit entsteht immer wieder. Schaffen Sie einheitliche, allen bekannte Vorgehensweisen!

Ihre Mitarbeiter werden dennoch auch weiterhin wieder und wieder in Ihrer Tür stehen. Lassen Sie künftig nur noch Rückfragen zu, bei denen Ihr Mitarbeiter Ihnen gleichzeitig drei Lösungsvorschläge aus seiner Sicht mitbringt.

„Zwingen“ Sie Ihren Mitarbeiter auf diesem Wege zum Nachdenken. Seine Lösungen werden immer besser werden, alsbald hervorragend sein. Sein Selbstbewusstsein wird steigen. Seine Fragen werden weniger …

Weitere Informationen
  • Noch bis zum 30.06.2020 läuft die Anmeldung für den diesjährigen Jungmakler Award.
  • Alle Informationen hierzu unter jungmakler.de. Direkt zur Anmeldung geht es hier.
  • Die Kolumne lesen Sie auch in AssCompact 04/2020 und in unserem ePaper.