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28. Mai 2026
Unterversicherung bei Brandschäden: So vermeiden Makler Haftungsrisiken

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So vermeiden Makler Haftungsrisiken bei der Unterversicherung von Brandschäden

Unterversicherung bei Brandschäden: So vermeiden Makler Haftungsrisiken

Unterversicherung gehört zu den häufigsten Streitpunkten nach Brandschäden. Wird die Versicherungssumme falsch eingeschätzt oder später nicht angepasst, drohen erhebliche Deckungslücken. Für Versicherungsmakler kann dies schnell zum Haftungsfall werden.

Praxisempfehlungen zur Vermeidung von Unterversicherung

Sowohl für Unternehmen als auch für Versicherungsmakler lassen sich mehrere Maßnahmen ableiten, um Unterversicherung zu vermeiden:

  • Bereits beim Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte besonderes Augenmerk auf die richtige Bestimmung der Versicherungssumme gelegt werden. Diese sollte möglichst auf einer belastbaren Wertermittlung beruhen. Gerade bei Gebäuden kann es sinnvoll sein, Sachverständige oder professionelle Bewertungsmodelle einzubeziehen. Teilweise verzichten Versicherer bei einer solchen Wertermittlung sogar auf den Einwand der Unterversicherung.
  • Ebenso wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen während der Vertragslaufzeit.
  • In der Gebäudeversicherung kann eine gleitende Neuwertversicherung helfen, Wertsteige- rungen automatisch zu berücksichtigen. Durch die Kopplung an Baupreisindizes passt sich die Versicherungssumme regelmäßig an steigende Wiederherstellungskosten an.
  • Zudem sollte geprüft werden, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann. In solchen Fällen verzichtet der Versicherer – häufig bis zu bestimm- ten Schadenhöhen oder unter bestimmten Voraussetzungen – auf den Einwand der Unterversicherung. Ergänzend können Vorsorge-, Wertzuschlags- oder Summenanpassungsklauseln ver- einbart werden, die eine automatische Anpassung der Versicherungssumme ermöglichen.
  • Bei komplexeren Sachversicherungsverträgen können zusätzliche Instrumente sinnvoll sein, etwa Summenausgleichsklauseln, durch die überschießende Versicherungssummen einzelner Positionen auf andere Positionen verteilt werden können. Teilweise wird auch vereinbart, dass eine Unterversicherung nur oberhalb einer bestimmten Erheblichkeitsschwelle berücksichtigt wird.
  • Für einzelne Kostenpositionen kann außerdem eine Versiche- rung auf erstes Risiko vereinbart werden. Die Entschädigung erfolgt dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Be- stimmung eines Versicherungswerts, sodass eine Unterversicherung insoweit keine Rolle spielt. Diese Form wird häufig für Positionen genutzt, bei denen eine genaue Wertermittlung schwierig ist, etwa bei Aufräum-, Abbruch- oder Sachverständigenkosten.
  • Schließlich kommt auch der Dokumentation der Beratung besondere Bedeutung zu. Versicherungsmakler sollten Hinweise auf mögliche Unterversicherungsrisiken sowie Empfehlungen zur Anpassung der Versicherungssumme sorgfältig dokumentieren, um im Streitfall eine ordnungsgemäße Beratung nachweisen und eigene Haftungsrisiken begrenzen zu können.
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Seite 1 Unterversicherung bei Brandschäden: So vermeiden Makler Haftungsrisiken

Seite 2 Praxisempfehlungen zur Vermeidung von Unterversicherung

 
Ein Artikel von
Cäsar Czeremuga

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Erwin Daffner … am 29. Mai 2026 - 10:46

"Beruft sich der Versicherer auf Unterversicherung"

Muss der Versicherer die Unterversicherung nicht beweisen, also dass der Wert 1914 vor vielen Jahren falsch ermittelt wurde bzw. dass werterhöhende Veränderungen vorgenommen wurden?

"In der Gebäudeversicherung kann eine gleitende Neuwertversicherung helfen,"

Wieso nur kann? Es ist doch der Sinn der gleitenden Neuwertversicherung, die Preissteigerungen aufzufangen.

"Zudem sollte geprüft werden, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann."

In der Gebäudeversicherung ist der Unterversicherungsverzicht zu den in den Bedingungen genannten Voraussetzungen bereits vertraglich vereinbart.

Es sollte lediglich dokumentiert werden, dass eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.

"Das gilt beispielsweise beim Gebäudeversicherungswert 1914, einer fiktiven Rechengröße der Versicherungswirtschaft, um die Versicherungssumme für ein Gebäude zu berechnen. Hier muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Schwierigkeiten dieser Wertermittlung hinweisen."

Und dennoch reißen sich Versicherungsmakler, den Versicherungswert über irgendwelche Programme zu ermitteln.