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15. Dezember 2022
Verbraucherschützer: Beratungsverzicht ist unakzeptabel

Verbraucherschützer: Beratungsverzicht ist unakzeptabel

Die Verbraucherschützer haben mal wieder zugeschlagen und eine Vertriebspraxis der SV Sparkassenversicherung abgemahnt. Der Versicherer hatte nämlich für ein Aktionsangebot geworben – allerdings mit der Voraussetzung auf Verzicht des Beratungsgesprächs.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Vertriebspraxis der SV Sparkassenversicherung abgemahnt. So hatte die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG für ein Aktionsangebot geworben, mit dem der bestehende Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer um vier Jahre verlängert und damit ein paar Euro gespart werden konnten. Voraussetzung war allerdings, dass Verbraucher auf eine Beratung nach § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten sollten.

Beratungsverzicht ist nicht akzeptabel

Dieser Beratungsverzicht sei nicht akzeptabel, argumentierte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Beratungspflicht der Versicherer ist ein wesentliches Verbraucherschutzrecht, das so nicht ausgehebelt werden darf“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherung, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Außerdem, so die Verbraucherschützer, genüge die von der SV Sparkassenversicherung verlangte Erklärung eines Beratungsverzichtes nicht den Formvorschriften des VVG.

Versicherer gibt Unterlassungserklärung ab

Die SV Sparkassenversicherung wiederum erklärte in Medienberichten, dass sie den Bestandskunden mit dem Angebot eine kundenfreundliche Möglichkeit bieten wollte, ihren Vertrag ohne größeren Aufwand zu verlängern. Aus Sicht des Versicherers wäre ein Beratungsgespräch in diesem Fall verfechtbar gewesen, das es um die die Verlängerung bereits bestehender Verträge zu den exakt gleichen Konditionen handelte – lediglich der Preis war niedriger. Schlussendlich aber zeigte sich die SV Sparkassenversicherung einsichtig und gab laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, mit der sie sich verpflichtet, dieses verbraucherbenachteiligende Verhalten künftig zu unterlassen. (as)

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