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17. Juni 2021
Verbraucherschützer fordern neue Regeln für Konsumkredite

Verbraucherschützer fordern neue Regeln für Konsumkredite

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Gutachten zum Markt der Konsumkredite in Auftrag gegeben und die Ergebnisse nun veröffentlicht. Die Verbraucherschützer sehen darin die Bestätigung für dringenden Reformbedarf.

Der Milliardenmarkt Konsumkredite funktioniert nicht effizient und muss dringend reformiert werden. Das ist das Fazit eines Gutachtens des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach vergeben Banken Verbraucherkredite zu oft am Bedarf der Kunden vorbei. Die Kredite seien teilweise ungeeignet und zu teuer.

Der Pferdefuß der flotten Kredite

Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund Reformen wie etwa eine Absicherung bei persönlichen Krisen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Diese seien die häufigste Überschuldungsursache. „Konsumkredite werden hierzulande meist schnell und unkompliziert vergeben. Doch diese flotten Kredite haben oft einen Pferdefuß und können Verbraucher am Ende teuer zu stehen kommen. Die Politik muss die Geldgeber deshalb dazu verpflichten, mit solchen Krediten verantwortungsvoller umzugehen und zudem eine Krisen-Klausel für Konsumkredite einführen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Persönliche Krisen häufigste Überschuldungsursache

Der vzbv weist darauf hin, dass fast jeder zweite Fall von Überschuldung in Deutschland im Jahr 2020 auf unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennungen zurückzuführen ist. Eine befristete Anpassungsmöglichkeit des Vertrags soll Verbrauchern Zeit verschaffen, um die finanzielle Krise zu überwinden und die Kreditbeziehung zu erhalten. Damit würde Überschuldungen vorgebeugt werden, was den Verbrauchern aber auch der Gesellschaft insgesamt nütze. Zudem habe es zu Beginn der Corona-Krise solche gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten bei Krediten gegeben. Diese haben sich dem vzbv zufolge bewährt.

Verbesserte Kreditwürdigkeits- und Geeignetheitsprüfung

Neben der Krisen-Klausel fordert der vzbv eine verbesserte Kreditwürdigkeitsprüfung sowie eine Geeignetheitsprüfung. Bei fehlender Bonität fordert der vzbv unter bestimmten Bedingungen gleichzeitig Flexibilität der Geldgeber. So sollte berücksichtigt werden, ob sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen Kredit erhöht, etwa bei der Finanzierung eines Umzugs an den Ort einer neuen Arbeitsstelle. (mh)

Bild: © natalie_mis – stock.adobe.com