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10. März 2023
Vermittler sind mehr denn je beim Thema Nachhaltigkeit gefragt

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Vermittler sind mehr denn je beim Thema Nachhaltigkeit gefragt

Ist unsere Welt damit also gar nicht so nachhaltig – zumindest, wenn es nach der EU geht – wie viele meinen?

Wir stehen vor der fast schon paradoxen Situation, dass viele Finanzprodukte auf dem Papier weniger nachhaltig erscheinen, als diese in der Realität sind – und das aufgrund des Designs einer Regulatorik, die Nachhaltigkeit im Finanzsektor eigentlich fördern und transparenter machen sollte.

Können Sie genauer erklären, welche Faktoren berücksichtigt werden, um als nachhaltig entsprechend der Taxonomieverordnung eingestuft zu werden?

Bislang hat die Taxonomieverordnung lediglich die Umweltziele ausformuliert – sechs an der Zahl. Die sozialen Ziele sollen im Laufe dieses Jahres folgen.

Als nachhaltig entsprechend der Taxonomie gelten Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die folgenden ökologischen Zielen dienen: dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie dem Schutz und der Wiederherstellung der Artenvielfalt und Ökosysteme.

Sehen Sie die Gefahr, dass Kunden von den niedrigen taxonomiekonformen Prozentangaben generell von nachhaltigen Versicherungsprodukten abgeschreckt werden könnten?

Leider ja. Unserer Ansicht nach zeichnet die Taxonomieverordnung in ihrer derzeitigen Gestalt ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Nachhaltigkeit eines Fonds. Das berechtigte Anliegen nach Transparenz verkehrt sich in sein Gegenteil, wenn Investitionen mit nachweislich nachhaltigem Impact nur aufgrund kaum oder nicht zu erfüllender Nachweise und Zertifizierungen von Vermittlern und deren Kunden nicht mehr als solche erkannt werden können. Damit ist der Nachhaltigkeit ein Bärendienst erwiesen.

Hier wünschen wir uns vonseiten der Gesetzgebung dringend mehr Augenmaß und Pragmatismus. Ansonsten leistet die Regulatorik – ohne es zu wollen – der leider teils verbreiteten Fehlannahme Vorschub, nachhaltige Finanzprodukte seien per se Greenwashing. Ebenso wenig kann es das Ziel der EU sein, die Kosten für nachhaltige Produkte durch immens aufwendige und kostspielige Zertifizierungsprozesse in die Höhe zu treiben. Dies würde einen klaren Wettbewerbsnachteil nachhaltiger Produkte bedeuten und die vorgegebenen Nachhaltigkeitsziele konterkarieren, statt zu fördern.

Was können Makler tun, um nachhaltigkeitsorientierten Kunden in der Beratung die Einordnung des Nachhaltigkeitsanspruchs eines Produkts zu erleichtern?

Die immer komplexeren Vorgaben und die damit verbundenen Pflichtinformationen zu den Produkten, erhöhen die Wichtigkeit einer kompetenten persönlichen Beratung: Vermittler sind mehr denn je gefragt, ihren nachhaltigkeitsinteressierten Kunden ein authentisches Bild der Nachhaltigkeit eines Fonds zu übermitteln. Damit Kunden aus isolierten Angaben, wie den taxonomiekonformen Anteilen eines Fonds, keine einseitigen Schlüsse ziehen, sollten Vermittler wissen, welche Kriterien eine objektivere Orientierung erleichtern.

Im Zuge der Offenlegungsverordnung ermöglichen die Einstufungen der Fonds nach Artikel 6, 8, 8+ und 9 eine erste Einschätzung. Zumal Anbieter auch hier die Mindestanteile von Investments nach ESG-Kriterien transparent machen müssen. Dennoch betonen wir, dass Artikel-9-Fonds nicht automatisch eine „bessere“ Nachhaltigkeit bedeuten müssen als Artikel-8+-Fonds. Denn Artikel-9-Fonds bilden mit ihrer eindeutig ökologischen Schlagseite und geringeren Flexibilität in vielen Fällen eine weniger ganzheitliche Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und ökonomischen Sinne ab. Zudem zeigen aktuell unzählige Rückstufungen von Artikel 9 auf 8, dass einige Marktteilnehmer ihren Fonds etwas vorschnell ein „dunkelgrünes“ Etikett verpasst haben.

Als weiteres Kriterium innerhalb der Regulatorik dient Beratern ein Blick auf die sogenannten PAIs, also die nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf unterschiedliche ESG-Indikatoren. Auch diese müssen Anbieter offenlegen und ermöglichen es Vermittlern und Kunden, nachhaltige Kriterien eines Fonds besser einzuschätzen.

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