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6. Februar 2023
Vermittlerverbände aktualisieren Formulierungshilfen
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Vermittlerverbände aktualisieren Formulierungshilfen

Die gesetzgeberischen Vorgaben über die Informationspflichten rund um die Nachhaltigkeitsberatung im Vermittlerbetrieb haben sich zum Jahresbeginn erneut verschärft. Die Vermittlerverbände AfW und VOTUM haben nun darauf mit der Aktualisierung ihrer Formulierungshilfen reagiert.

Mit der EU-Transparenzverordnung (TVO) verfolgt die Europäische Union das Ziel, privates Kapital vermehrt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken. Ziel ist die Erreichung von Klimaneutralität in der EU bis 2050 – und die TVO ist ein Baustein davon. Das Gesetzeswerk trat bereits am 10.03.2021 EU-weit in Kraft. Und seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben entsprechende Informationspflichten. Grundsätzlich sind die Pflichten, die sich für Finanzberater aus der TVO ergeben, zu unterscheiden zwischen

  • Informationspflichten im Rahmen des eigenen Internetauftritts und
  • vorvertraglichen Informationspflichten im Rahmen der Beratungsdokumentation.
TVO hat bereits mehrere Novellierungen hinter sich

Seit Inkrafttreten im März 2021 hat die EU-Kommission bereits mehrere Novellierungen in der TVO vorgenommen. Für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten war dabei die Einführung der sogenannten ESG-Abfragepflicht eine vergleichsweise markante Änderung in der Kundenberatung (AssCompact berichtete). Und anlässlich der jüngsten Ergänzung in der TVO zu Beginn des Jahres haben nun die Vermittlerverbände AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. (AfW) und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (VOTUM) auch ihre Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler wiederholt aktualisiert. „Mit der jüngsten Aktualisierung von VOTUM und AfW bieten wir allen Versicherungs- und Anlagevermittlern in Deutschland praxisnahe Hilfestellungen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung“, kommentiert VOTUM-Vorstand Martin Klein die Aktualisierung der Formulierungshilfen.

EU-Vorgaben werden immer detaillierter

Mit Blick auf die durch die am 01.01.2023 in Kraft getretene jüngste Ergänzung der TVO sind die Pflichten für Finanzberater nun neuerlich erweitert worden, heißt es in der Pressemitteilung von AfW und VOTUM. Dies betreffe insbesondere die nun geltende zusätzliche Vorgabe, dass Berater im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung abgeben müssen. Für VOTUM-Chef Klein weisen die Vorgaben aus Brüssel inzwischen allerdings eine realitätsfremde Granularität auf. Nun werde seitens des EU-Gesetzgebers sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten vorgeschrieben, kritisiert er. „Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, so Klein weiter.

Vermittlerverbände fördern Austausch zwischen Anbietern und Beratern

Norman Wirth, Geschäftsführender AfW-Vorstand, ergänzt: „Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben.“ Trotz der Kritik an den EU-Vorgaben sind sich die beiden Vermittlerverbände darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte ihrer Einschätzung nach auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden daher weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlagenberatung fördern. (as)

Die gemeinsam von AfW und Votum aktualisierten Hinweise und Formulierungsvorschläge stehen hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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