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15. Februar 2026
Vermögensübertragung per Fondspolice

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Vermögensübertragung per Fondspolice

Vermögensübertragung per Fondspolice

Termfix-Option: Vorrausschauendes Nachlassmanagement

Bei modernen Wealth-Tarifen stehen Kunden je nach Vertragsgestaltung umfangreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung zur Verfügung. Diese Tarife verfügen über Termfix-Optionen, mit denen die Auszahlung flexibel gestaltet werden kann. Verstirbt die versicherte Person, muss die Versicherungssumme nicht sofort ausbezahlt werden. Ein konkretes Beispiel: Ein gut situierter Familienvater will seinen Nachlass flexibel regeln. Er schließt dafür eine lang laufende Generationenversicherung ab. Er ist zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person und setzt seine beiden Kinder als Bezugsberechtigte ein. In dieser Konstellation kann er bestimmte Bedingungen für die Auszahlung des Nachlasses definieren. Wenn er zum Beispiel Zweifel an der Reife seiner Kinder hat, kann er den Abschluss einer Ausbildung sowie das Erreichen eines bestimmten Alters als Auszahlungszeitpunkt festlegen. Stirbt die versicherte Person vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem mit der Termfix-Option bestimmten Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, können die persönlichen Freibeträge in Anspruch genommen werden.

Alters- und Hinterbliebenen­­absicherung mit Steuereffekt

Ehegatten, die sich gegenseitig für Alter oder Todesfall absichern wollen, können ebenso steuerlich von lang laufenden Lebensversicherungen profitieren. So besteht die Möglichkeit, im Vertrag beide zugleich als Versicherungsnehmer und versicherte Person eintragen zu lassen, auch wenn nur der Hauptverdiener die Versicherungsprämien leistet. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn beide versicherte Personen den vereinbarten Ablauftermin erleben (Erlebensfallleistung) oder wenn eine der beiden versicherten Personen vor Ablauf dieses Stichtags stirbt (Todesfallleistung). Im Erlebensfall wird die Versicherungsleistung an beide Versicherungsnehmer ausbezahlt. Hierbei wird Einkommensteuer fällig, jedoch gegebenenfalls nur zur Hälfte. Verstirbt einer der Ehepartner, muss der Überlebende nur den hälftigen Prämienbetrag selbst aufbringen, weil die Ehepartner im Innenverhältnis als Prämiengemeinschaft gewertet werden. Die Erbschaftsteuer greift in diesem Fall nur für die „halbe“ Versicherungsleistung, da die Prämienleistung als von beiden Ehegatten erbracht angesehen wird.

Die kommende Erbschaftsteuerreform sollte Anlass genug für alle Vermittler sein, mögliche Szenarien zu prüfen und gegebenenfalls vor einer Reform aktiv zu werden. Der Blick auf mögliche Änderungen in der Erbrechtspraxis ist heute noch ein Blick in die Glaskugel – doch gerade deshalb sollten Gutverdiener und Wohlhabende die Nachlassplanung nicht dem Schicksal überlassen. Moderne Generationenpolicen wie Liechtenstein Life Wealth helfen heute schon, eine Vermögensübertragung sinnvoll zu strukturieren, gegebenenfalls sogar bei einem Abschluss per Einmalzahlung.

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Ein Artikel von
Michael Mebesius