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23. Juli 2020
Vermögensschadenhaftpflicht: Auf die richtigen Fragen kommt es an

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Vermögensschadenhaftpflicht: Auf die richtigen Fragen kommt es an

Welche Berufsgruppen sind denn besonders beratungsintensiv?

WB: Eine pauschale Antwort ist hier naturgemäß nicht möglich. Das bereits oben thematisierte Berufsbild des Kunden spielt bei der Beratung eine wichtige Rolle und kann sehr zeitintensiv sein. Die Intensität der Beratung steigt, wenn zum Beispiel vom Auftraggeber des Versicherungsnehmers geforderte vertragliche Haftungsvereinbarungen mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen.

HS: Die Beratung ist sicherlich einfacher für Kunden, die von Gesetzes wegen eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigen. Ist das nicht der Fall, so sind insbesondere solche Berufsgruppen beratungsintensiv, bei denen ein Fehlerbewusstsein und ein Einstehenmüssen nicht sonderlich weit verbreitet sind.

Und welche rechtlichen Fallstricke lauern für Vermittler?

HS: Die rechtlichen Fallstricke für Vermittler sind vielfältig und können zu einer eigenen Schadenersatzpflicht führen. Dies beginnt der fehlerhaften Risikoermittlung, wenn das Tätigkeitsprofil nicht ausreichend untersucht wird. Es geht über den Risikotransfer, wenn Absicherungswünsche des Kunden nicht oder nicht schnell genug an den Versicherer übermittelt werden. Es begleitet die Risikoentwicklung, wenn hinzutretende oder wegfallende Risiken nicht hinzu gemeldet oder nicht abgemeldet werden. Und reicht schließlich bis zur Regulierung im Schadenfall, wenn die dem Kunden zustehende Versicherungsleistung vom Vermittler nicht genau ermittelt wird. Das alles ordnungsgemäß zu dokumentieren, ist eine weitere Stolperfalle für den Vermittler. In Anbetracht der Fülle der Fehlermöglichkeiten und des wirtschaftlichen Risikos, das damit verbunden ist, erstaunt es nicht, dass der Gesetzgeber den Vermittler zum Abschluss einer eigenen Vermögensschadenhaftpflicht verpflichtet, deren Versicherungssumme mit aktuell 1.276.000 Euro je Versicherungsfall deutlich über dem liegt, was oftmals die Kunden des Vermittlers selbst vorhalten müssen.

Infolge der Corona-Krise und wirtschaftlichen Einbußen der Firmen bis hin zur Insolvenz ergeben sich neue Fragen und das Thema Haftung infolge von Beratungsfehlern etc. könnte in den Fokus rücken. Mit welchen Folgen rechnen Sie hier für den Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht?

WB: Fachleute gehen davon aus, dass sich eine Reihe von Unternehmen von den Folgen der Covid-19-Pandemie nicht erholen werden. Das ist dann das Arbeitsgebiet von Restrukturierungsberatern, meistens sind das Unternehmensberater oder spezialisierte Anwälte. Sie versuchen, das in Schieflage geratene Unternehmen am Markt zu halten. Damit verbunden ist wahrscheinlich eine verstärkte Nachfrage nach höheren Versicherungssummen, die der höheren Haftungsrisiken der mit der Restrukturierung betrauten Berater Rechnung tragen. Für diese Risiken bieten die Versicherer verschiedene individuelle Lösungen an.

Das Fachbuch „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ ist im vvw Verlag erschienen.

Bild: © AA Studios – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Winfried Beyer
Holger Sassenbach