Zusätzliche Absicherung des Bevollmächtigten
Auch wenn die Privathaftpflicht die meisten Schäden einer Bevollmächtigung abdeckt, ist eine strikte Trennung von Aufgabe und Absicherung zu empfehlen. Der Abschluss einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ratsam, die vom Vollmachtgeber bezahlt wird. Wird keine Trennung vorgenommen und kommt es zu einem Vermögensschaden z. B. von über 100.000 Euro, kann der Privathaftpflichtversicherer des Bevollmächtigten eine Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann es für den Bevollmächtigten schwierig werden, einen neuen Versicherer zu finden.
Im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen
Sollten Unklarheiten hinsichtlich der Rolle oder den Pflichten des Bevollmächtigten bestehen, ist es immer ratsam, vor der Annahme der Aufgabe rechtlichen Rat einzuholen. Dies kann beispielsweise bei einem Anwalt, einem Notar oder einer entsprechenden Beratungsstelle erfolgen. Wie jeder Vertrag kann auch die Vorsorgevollmacht „gekündigt“ beziehungsweise gelöst werden.
Fazit: Rolle, Rechte und Pflichten kann des Bevollmächtigten
Die Rolle eines Bevollmächtigten ist eine verantwortungsvolle und zeitaufwendige Aufgabe, die viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Gleichzeitig bietet sie aber auch die Möglichkeit, einen geliebten Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu unterstützen. Daher sollte die Entscheidung, diese Rolle zu übernehmen, gut überlegt sein. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die damit einhergehen, sollten klar verstanden werden. Sollte der Bevollmächtigte diese Rolle annehmen, ist es wichtig, stets transparent und ehrlich in seinen Handlungen zu sein, um den Interessen und dem Wohl des Vollmachtgebers gerecht zu werden.
Durch die genaue Kenntnis seiner Rechte und Pflichten kann der Bevollmächtigte dazu beitragen, das Wohl und die Interessen des Vollmachtgebers bestmöglich zu wahren, Streit in der Familie zu vermeiden und sich frühzeitig gegen Vermögensschäden abzusichern.
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