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7. Juli 2022
Wann ist eine Kündigung trotz Elternzeit zulässig?

Wann ist eine Kündigung trotz Elternzeit zulässig?

Eine Arbeitnehmerin ist mit einer betriebsbedingten Änderungskündigung nicht einverstanden. Das Pikante dabei: Die Kündigung durch den Arbeitgeber wurde während einer Elternzeit ausgesprochen. Was bedeutet das nun für ihre Wirksamkeit?

Eine Arbeitnehmerin hat sich gegen eine von ihrer Arbeitgeberin während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das hierfür zuständige Integrationsamt hatte dieser Kündigung während der Elternzeit allerdings bereits zugestimmt.

Mit Änderungskündigung nicht einverstanden

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen. Durch die hier angebotene Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durchgeführt werden, die die Arbeitnehmerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen anderweitigen Arbeitsplatzes innehatte. Doch die Arbeitnehmerin war mit dem Änderungsangebot der Arbeitgeberin nicht einverstanden und lehnte die Kündigung ab.

Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen unmöglich

Das Arbeitsgericht Potsdam hatte die Klage bereits erstinstanzlich abgewiesen, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nun bestätigt und die Kündigung für wirksam erklärt. Zur Begründung hat das LAG ausgeführt, der ursprüngliche Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen, weshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb habe die Arbeitgeberin nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen. (as)

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2022, Az. 16 Sa 1750/21

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