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10. November 2021
Warum Immobilien-Teilverkauf die Altersvorsorge verändert

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Warum Immobilien-Teilverkauf die Altersvorsorge verändert

Sofortauszahlung, Nießbrauch und Wohnrecht als Argumente

Ein Immobilien-Teilverkauf lohnt sich für Senioren mehr als für junge Menschen, weil Letztere wegen ihrer längeren Lebenserwartung leichter und günstiger an Darlehen kommen als Rentner. Dies hängt mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zusammen, die Senioren die Kreditaufnahme erschwert und eine Tilgung der Verbindlichkeit bis an das Lebensende fordert. Im Ergebnis werden hohe monatliche Tilgungsraten fällig. Warum benötigen Senioren Kapital? Zum Beispiel, weil sie ihren Kindern und Enkeln bei deren Eigenheimerwerb finanziell unter die Arme greifen wollen. Oder weil sie ihr Eigenheim altersgerecht umbauen wollen. Oder für Renovierungen am Haus. Auch Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit, zusätzliche Finanzprodukte zur Altersvorsorge erwerben zu müssen, setzen einen gewissen finanziellen Spielraum voraus.

Empfohlen wird für einen Teilverkauf ein Mindestalter von 55 Jahren. Außerdem muss die Liegenschaft einen Verkehrswert von mindestens 200.000 Euro haben, damit die Mindestauszahlung mehr als 100.000 Euro für maximal 50% der Immobilie betragen kann. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Wert des Eigentums und des Anteils, den Senioren veräußern möchten. Beim Teilverkauf wird der Käufer stiller Miteigentümer der Immobilie und erhält ein monatliches Nutzungsentgelt für die Nichtnutzung des erworbenen Anteils.

Die Besonderheit: Anders als bei der herkömmlichen Immobilienverrentung sichert ein im Grundbuch an erster Stelle eingetragenes Nießbrauchsrecht den Senioren das dauerhafte und alleinige wirtschaftliche Eigentum an ihrer Immobilie – und gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht. Die Senioren haben weiterhin freie Hand in der Nutzung und Gestaltung ihres Eigenheims. Ein weiteres Argument:

Käufer übernimmt Abwicklung

Wenn Senioren eines Tages komplett verkaufen wollen, übernimmt der Käufer die gesamte Abwicklung. Weil einige Anbieter eine hohe Servicepauschale, ein sogenanntes „Durchführungsentgelt“ erheben, lohnt sich ein Blick in die Vertragsdetails.

Reinvestitionsoption in weitere Vorsorgeprodukte

Tatsächlich gibt es mehrere Optionen, das in der Immobilie gebundene Kapital freizusetzen, ohne ausziehen zu müssen. Neben dem Immobilien-Teilverkauf sind das zahlreiche Verrentungsmodelle. Letztere fußen darauf, dass die veräußernden Senioren den Kaufpreis in Form von Rentenzahlungen (Leibrente) bis an ihr Lebensende erhalten und dabei ein lebenslanges Wohnrecht genießen. Bei vielen Menschen ist das als „Wette auf den Tod“ verrufen, zudem profitieren die Verkäufer nicht mehr von der Wertsteigerung – und können auch nichts vererben. Teilverkäufer jedoch verkaufen lediglich einen Anteil ihrer Immobilie – und erhalten ihren gewünschten Anteils­betrag ausbezahlt. Da Teilverkäufer mindestens 50% ihrer Immobilie behalten, sind sie anteilig an deren Wertsteigerung direkt beteiligt.

Babyboomer ansprechen

Weil sich viele Menschen eine gewisse finanzielle Freiheit im Ruhestand erhalten wollen, kommt auf Finanzdienstleister ein Beratungsauftrag zu – gerade mit Blick auf die nun dem Rentenalter entgegenschreitenden Babyboomer ergibt sich ein enormer Bedarf an eleganten Lösungen. Das so gewonnene Bargeld kann in die Gestaltung des Lebensabends genauso investiert werden wie in alternative Finanz- und Vorsorgeprodukte. Eine Immobilie wird damit nicht nur beim Kauf zur Kapitalanlage, sondern bleibt auch beim (Teil-)Verkauf ein innovativer Baustein zur Altersvorsorge.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2021 und in unserem ePaper.

Bild: © peterschreiber.media– stock.adobe.com; Porträtfoto: © Deutsche Teilkauf

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Ein Artikel von
Marian Kirchhoff