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14. September 2022
Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?

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Frau als Erntehelfer bei der Traubenlese trägt frisch gepflückte Weintrauben

Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?

Landwirtschaftsbetriebe sind während der Erntezeit auf die Hilfe ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen. Aber was, wenn die Erntehelfer infolge von Krankheit oder Unfall ausfallen? Die Würzburger Versicherung hat sich mit diesen Fragen beschäftigt und eine spezielle Krankenversicherung entwickelt.

Ein Artikel von Dr. Michael Dimmer, Abteilungsleiter Marketing bei der Würzburger Versicherungs-AG

Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft waren im Jahr 2020 in der deutschen Landwirtschaft 275.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von knapp 30% der in diesem Sektor beschäftigten Arbeitskräfte. Saisonarbeitskräfte sind Personen, die vorübergehend (meist für eine Saison) einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

In der Landwirtschaft sind diese Saisonarbeitskräfte eine unverzichtbare Stütze für die örtlichen Betriebe, vor allem während der Erntezeit, denn die Ernte von Obst und Gemüse ist durch anstrengende Arbeit gekennzeichnet, die größtenteils von Hand erledigt werden muss. Obwohl die Landwirtschaft eindeutig zum Niedriglohnsektor gehört, sind die Gehälter aufgrund der niedrigen Lebenshaltungskosten im Heimatland für viele ausländische Saisonarbeiter attraktiv.

Herkunftsländer der Saisonarbeitskräfte

Die Mehrzahl der Saisonarbeitskräfte kommt aus Polen und Rumänien und damit aus der EU. Dementsprechend ist es aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU direkt möglich, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Saisonarbeiter und dem Arbeitgeber zu schließen.

Auch für Erntehelfer aus Drittstaaten werden immer mehr Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. So gibt es bereits seit 2021 gesonderte Einreisebestimmungen für Saisonarbeitskräfte aus Georgien und seit 2022 für die Republik Moldau.

Mangelnder oder kein Krankenversicherungsschutz

Ein großer Teil der in Deutschland tätigen Saisonarbeitskräfte ist vor Ort kurzfristig beschäftigt. Das bedeutet, dass die Beschäftigung von vornerein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Die kurzfristige Beschäftigung hat zur Folge, dass weder der Arbeitgeber noch die Saisonarbeitskraft Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dementsprechend fallen Saisonarbeitskräfte nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Obwohl die meisten Erntehelfer aus der EU kommen, besteht das Problem, dass sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Selbst wenn die Saisonarbeiter in ihrem Heimatland krankenversichert sind, decken die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig nur einen Bruchteil der in Deutschland üblichen Leistungen ab, sodass ein Teil der Kosten selbst getragen werden muss.

Während der Erntesaison wollen sich Ernteunternehmen und Saisonarbeitskräfte auf die eigentliche Arbeit – die Ernte – konzentrieren und sich nicht mit Versicherungsfragen befassen. Dennoch sollten sie sich fragen, was passiert, wenn der Saisonarbeiter durch Krankheit oder Unfall ausfällt. Der hohe finanzielle Schaden, der hier entsteht, muss von einer Seite getragen werden. Eine frühzeitige Klärung dieser Frage kann spätere Streitigkeiten vermeiden. Auch Versicherungsvermittler sollten sich im Hinblick auf die ganzheitliche Beratung ihrer Kunden und das bestehende Haftungsrisiko bewusst mit dieser Frage auseinandersetzen.

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Ein Artikel von
Dr. Michael Dimmer