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14. September 2022
Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?

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Frau als Erntehelfer bei der Traubenlese trägt frisch gepflückte Weintrauben

Was passiert, wenn Saisonarbeitskräfte ausfallen?

Spezieller Schutz nicht gang und gäbe

Erntebetriebe und Saisonarbeitskräfte können sich gegen dieses Problem durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung schützen. Derzeit bieten jedoch nur wenige Versicherer ein auf diese Problematik zugeschnittenes Produkt an.

Die Würzburger Versicherungs-AG wiederum bietet mit ihrem neuen Produkt AgrarOptimal eine entsprechende Lösung. Die angebotene private Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich 100% der Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen. AgrarOptimal ist in den Varianten Klassik und Komfort erhältlich. Der Unterschied zwischen den beiden Tarifen liegt lediglich in der Höhe des erstattungsfähigen Gebührensatzes nach der geltenden amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im ambulanten Leistungsbereich und Zahnärzte (GOZ) im zahnärztlichen Leistungsbereich: bei Komfort bis zum 2,3-fachen Satz und bei Klassik bis zum 1,7-fachen Satz.

Zudem enthält das Produkt Leistungen, die in normalen Krankenversicherungstarifen nicht enthalten sind, wie beispielsweise die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Darüber hinaus kann optional eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

AgrarOptimal steht allen landwirtschaftlichen Betrieben und selbstständigen Lohnunternehmern unabhängig von der Größe zur Verfügung. Größere Betriebe haben zudem die Möglichkeit, ihre Saisonarbeiter bequem aufzulisten und als Gruppe zu versichern. Sie zahlen nur 38 Cent pro Tag und Erntehelfer, wenn insgesamt mindestens 2.500 Versicherungstage abgedeckt sind.

Versicherungsvermittler haben die Möglichkeit, diesen wichtigen Versicherungsschutz schnell und kostengünstig online für ihre Kunden abzuschließen und Absicherungslücken zu schließen (erntehelfer-versichern.de/fuer-vermittler/).

Die schnelle Bearbeitung sorgt dafür, dass die notwendige Versicherungsbestätigung bereits nach wenigen Stunden vorliegt. Auch Änderungen an bestehenden Verträgen und Schadenmeldungen können schnell und einfach online vorgenommen werden. Darüber hinaus gibt es keine Mindestlaufzeit und auch bei vorzeitiger Abreise wird der Beitrag taggenau abgerechnet.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Dr. Michael Dimmer