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21. Dezember 2021
WEG-Verwalterzertifizierung und Sachkundenachweis parallel?

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WEG-Verwalterzertifizierung und Sachkundenachweis parallel?

Zivilrecht versus Gewerberecht

Der VDIV weist auf den grundlegenden Unterschied hin: Während die Zertifizierung lediglich für WEG-Verwalter und zivilrechtlich von Bedeutung ist, wäre der Sachkundenachweis gewerberechtlich und damit für WEG- und Mietverwalter verpflichtend. Nur wer über diesen Nachweis verfügt, könnte dann in der treuhänderischen Verwaltung tätig sein.

„Die zivilrechtliche Lösung ist ein erster wichtiger und abbildbarer Schritt für mehr Qualität in der verwalterischen Dienstleistung und damit im Verbraucherschutz“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Beide Ansätze sollten jedoch keinesfalls nebeneinander existieren. Verbraucher wären unnötig verunsichert, Verwaltungsunternehmen doppelt belastet und Industrie- und Handelskammern würden im bürokratischen Chaos versinken“, so Kaßler weiter.

Baldige Gesetzesinitiative zur Einführung gefordert

Bis zum Inkrafttreten der Zertifizierung bleibe knapp ein Jahr. Der VDIV fordert eine zeitnahe Gesetzesinitiative zur Einführung des Sachkundenachweises, um Verwaltungen und Verbraucher notwendige Planungssicherheit zu geben.

Bereits 2016 lag ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Sachkundenachweises vor, der sich nach Auffassung des VDIV-Geschäftsführers mit einigen wenigen Änderungen rasch umsetzen lasse. Zudem würden die mit den Industrie- und Handelskammern geplanten Inhalte für die Zertifizierungsprüfungen in den Prüfungen für den Sachkundenachweis aufgehen und lediglich um mietrechtliche Themen ergänzt werden.

Bild: © CrispyMedia – stock.adob.com