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12. März 2019
Wegen Provisionsabgabeverbot: BVK reicht Klage gegen Check24 ein

Wegen Provisionsabgabeverbot: BVK reicht Klage gegen Check24 ein

Es hat schon Tradition: Der BVK klagt gegen das Vergleichsportal Check24. Grund des Anstoßes sind die Jubiläumsangebote, wegen derer der Verband das Portal bereits abgemahnt hat. Der BVK sagt, sie verstoßen gegen das Provisionsabgabeverbot.

Der Streit zwischen dem BVK und Check24 nimmt wieder Fahrt auf. Bereits letztes Jahr hatte der Vermittlerverband das Onlinevergleichsportal wegen einer Jubiläumsaktion abgemahnt. Sie verstößt nach dem Dafürhalten des BVK gegen das Provisionsabgabeverbot, das die IDD vorschreibt (AssCompact berichtete).

Jubiläumsaktion erstattet Prämien

Bei der Aktion von Check24 zum Anlass seines 10-jährigen Jubiläums, versprach das Portal Kunden bei Neuabschluss Monatsprämien von Versicherungen zurückzuerstatten. Die Aktion war nach Angaben des Onlineportals als Dankeschön für die Nutzung des Kundenkontos gedacht. Die finanziellen Vorteile wurden von der Konzernmutter, der Check24 Holding und nicht durch die Versicherungsvermittlungsgesellschaften des Portals gewährt.

Wer nicht hört, muss fühlen: BVK kämpft für Provisionsabgabeverbot

Im Herbst 2018 mahnte der BVK das Onlineportal erstmals wegen der Jubiläumsaktion ab. Nachdem Check24 laut Angaben von Verbandspräsident Michael H. Heinz nicht darauf reagierte, reichte der Verband nun Klage ein. „Das ist für uns ein konsequenter Schritt zum Schutz der Vermittler und Verbraucher. Schließlich hat sich der BVK jahrelang für den Erhalt des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt und seit Umsetzung der IDD ist es sogar gesetzlich verankert. Daher muss nach unserer Auffassung jede Gesetzesumgehung sanktioniert werden. Wer schließlich nicht hört, muss eben fühlen. Als größter Vermittlerverband sehen wir uns zudem in der Pflicht, darauf zu achten, dass für alle gleiche Rahmenbedingungen existieren“, kommentiert Heinz den juristischen Schritt gegenüber AssCompact.

Check 24: Jubiläumsaktion galt losgelöst von Provisionen

Check24 ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Versicherungs-Jubiläums-Deals mit dem Provisionsabgabeverbot konform gehen. Gegenüber AssCompact erklärt ein Sprecher des Vergleichsportals: „Bei den „Jubiläums Deals“ ging es weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen. Somit ist die Aktion aus unserer Sicht VAG-konform.“

Weiter argumentiert Check24, dass alle Aktionen, die Versicherungen betreffen, anbieter- und produktunabhängig gelten. Es seien keine Versicherungen oder Tarife für die Aktion bevorzugt worden: „Vielmehr wurde lediglich die Treue der Kunden zur CHECK24 GmbH durch Nutzung des Kundenkontos belohnt, völlig losgelöst von dem konkret abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den insoweit von den jeweiligen Vermittlungsgesellschaften vereinnahmten Provisionen“, so der Sprecher weiter.

Verfahren startet vor dem Landgericht München

Ob dies, wie BVK-Präsident Heinz im Herbst meinte, nur „plumpe juristische Tricks“ seien, muss nun das Landgericht München entscheiden. (tos)

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