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23. April 2020
Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

Die Bundesregierung liefert nach einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Zahlen, welche Kosten mit der Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin für die Aufsichtsbehörde und die Vermittler einhergehen. Der AfW-Verband erwartet für die Vermittlerbetriebe nun eine Kostenexplosion. Das Branchenmagazin kapital-markt intern ruft zum Protest auf.

Die Übertragung der Aufsicht über §-34f-Vermittler bleibt ein Thema in Berlin. Im Fokus steht aktuell eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordneten wollen sich dort vergewissern, dass mit dem Wechsel die Qualität der Kontrolle auch tatsächlich gestärkt werde. Insbesondere haben sie aber auch nach den Kosten für die Aufsicht und die Umlage auf die einzelnen Vermittler gefragt.

Kosten für Aufsicht

In der Antwort der Regierung heißt es dazu, dass die Finanzierung der BaFin-Aufsicht durch Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen soll. Man gehe dabei von Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Mio. Euro aus. Bei den vorgesehenen Einnahmen aus Gebühren und gesonderten Erstattungen ergebe sich eine Umlage von rund 18,9 Mio. Euro. Da die Regierung auf einer Basis von 37.000 Erlaubnisträgern rechnet, ergebe dies einen durchschnittlichen Betrag von rund 510 Euro jährlich. Dabei hänge die Umlage auch davon ab, ob es sich um eine Vertriebsgesellschaft oder einen Einzelvermittler handele.

Kosten für Erlaubniserteilung

Für die Erlaubniserteilung ist eine Gebühr von 1.590 Euro geplant. Für die Änderung oder Erweiterung einer entsprechenden Erlaubnis ist eine Gebühr von 740 Euro vorgesehen. Für die Erteilung einer Erlaubnis als Vertriebsgesellschaft ist eine Gebühr von 2.485 Euro geplant.

Kosten für Prüfung

Mit Blick auf Prüfungen selbst ergeben sich nach Berechnungen der Regierung gesonderte Erstattungen von jährlich rund 13,1 Mio. Euro. Die durchschnittlichen bei der BaFin entstehenden und zu erstattenden Kosten pro Finanzanlagenvermittler als Folge von deren Beaufsichtigung durch die BaFin werden voraussichtlich einmalig rund 140 Euro und jährlich rund 985 Euro betragen. Im Gegenzug würden Aufsichtskosten der IHK und Gewerbeämter entfallen.

AfW erwartet Kostenexplosion für Vermittler

Bei diesen Beträgen wird es nicht bleiben, zeigt sich der AfW-Verband in einer Reaktion auf die genannten Zahlen überzeugt. Dafür würden sie aber entlarven, welche Belastungen wirklich auf die Vermittler zukommen werden. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Er geht davon aus, dass nach Abzug von Vermittlern großer Vertriebsgesellschaften und von Vermittlern, die ihre Zulassung aufgrund des Aufsichtswechsels zurückgeben werden, die Zahl der zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhaber unter 10.000 rutschen werde. Die Umlage würde dann viel höher ausfallen und so geht der AfW davon aus, dass mindestens 4.000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt werden würden. Von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel könne hier keine Rede mehr sein. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern“, so Wirth.

Da helfe nur noch Protest, meint dazu auch das Branchenmagazin kapital-markt intern und fordert die Vermittler auf, ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten anzuschreiben. Mehr Infos dazu gibt es auf www.k-mi.de. Über den Verlag erhält man auch eine bearbeitbare Textvorlage. (bh)

Bild: © lucid_dream – stock.adobe.com

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