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17. November 2022
Wenig Bewegung bei BU-Versicherungsbedingungen, aber …

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Wenig Bewegung bei BU-Versicherungsbedingungen, aber …

Bedingungen auf hohem Niveau

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Versicherungsbedingungen in der BU weiterhin auf hohem Niveau bewegen. Die Qualität passt sich bei den Anbietern mehr und mehr an; das zeigt sich zum Beispiel darin, dass der Verzicht auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes inzwischen zum Marktstandard geworden ist und bei der überwiegenden Mehrheit der Produkte entfallen ist. Auch bei den Umorganisationsmöglichkeiten für Selbstständige haben sich die Bedingungen angenähert. Inzwischen wird meist zwischen Akademikern mit überwiegender Bürotätigkeit einerseits und selbstständigen Betreibern von Kleinbetrieben unterschieden. Somit wird es immer schwieriger, sich durch das Bedingungswerk vom Wettbewerber zu differenzieren. Dies erklärt vielleicht auch, warum die Versicherer so rege an immer wieder neuen Tarifierungen „basteln“.

Neue Zielgruppen dank Grundfähigkeitsversicherung?

Eine interessante Frage für die Zukunft wird sein, inwieweit die Einführung der Grundfähigkeitsversicherungen tatsächlich neue Kunden- und Zielgruppen erschließt oder ob es möglicherweise zu einer Kannibalisierung des eigenen BU-Geschäfts führt. Richtungsweisende Neuerungen in der BU waren in diesem Jahr aus infinma-Sicht bisher nicht zu beobachten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 42 f., und in unserem ePaper.

Weitere Beiträge zum Sonderthema Existenzschutz finden Sie hier.

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Jörg Schulz