Wie die WERTGRUND Immobilien AG mitteilt, wird der WERTGRUND WohnSelect D einer der ersten inländischen Artikel-8-Plus-Fonds mit Schwerpunkt auf Wohnimmobilien. Der offene Publikums-AIF hat die Genehmigung erhalten, als Artikel-8-Produkt im Sinne der EU-Offenlegungs-Verordnung auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen nach den ab 02.08.2022 geltenden MiFID-Vorgaben vertrieben werden zu dürfen. Konkret heißt das, dass ein bestimmter Anteil des Fondsportfolios die Vorgaben für nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 (17) SFDR erfüllt. Dieser Anteil werde den Anforderungen an ein „Impact“-Produkt gerecht.
Die neue Fondsstrategie berücksichtige auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, also auf bestimmte Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die sogenannten „Principal Adverse Impacts“, kurz „PAI“. Somit würden neben der Beachtung definierter ökologischer und sozialer Merkmale auch verschiedene Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden bedient.
„Der WERTGRUND WohnSelect D berücksichtigt nicht nur ökologische sowie soziale Merkmale nach Artikel 8 SFDR, er darf ab dem 02.08.2022 auch an Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der überarbeiteten Richtlinie MiFID II vertrieben werden, man spricht bei einer derartigen Konstellation von einem sogenannten Artikel 8 PLUS-Produkt,“ erklärt Marcus Kemmner, Geschäftsführer der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.
Der „WERTGRUND WohnSelect D“ ist ein offener inländischer Publikums-AIF nach KAGB mit ausschließlichem Fokus auf deutsche Wohnimmobilien, der sich an private Investoren richtet. (tk)
Bild: © Tinnakorn – stock.adobe.com
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