Ein Artikel von Hanno Pingsmann, Geschäftsführer der CyberDirekt GmbH
Die Arbeit eines Versicherungsmaklers endet nicht mit dem Versand des Versicherungsscheins. Das gilt grundsätzlich für alle Gewerbesparten, wird bei Cyberversicherungen aber besonders deutlich. Im Schadenfall geht es in den ersten Stunden selten um die Prüfung von Rechnungen oder den Umfang der Regulierung. Stattdessen stehen operative Fragen im Mittelpunkt: Wie lässt sich der Angriff eindämmen? Welche Systeme müssen isoliert werden? Kann der Betrieb aufrechterhalten werden? Wer informiert Kunden, Mitarbeitende oder Behörden?
Ein Cybervorfall unterscheidet sich damit grundlegend von vielen klassischen Sachschäden. Nach einem Brand oder Leitungswasserschaden ist das Ereignis meist abgeschlossen, wenn die Schadenaufnahme beginnt. Ein Cyberangriff kann dagegen noch eine akute Bedrohungslage darstellen und lange anhalten. Angreifer bewegen sich möglicherweise weiterhin im Netzwerk, Daten fließen ab oder Systeme bleiben verschlüsselt. Jede unkoordinierte Maßnahme kann Beweise vernichten, die Wiederherstellung erschweren oder zusätzliche Kosten auslösen. Krisenmanagement kommt deshalb vor der Regulierung.
Cyberschäden folgen anderen Regeln
Im Cybervorfall treffen IT-Forensik, Datenschutz, Rechtsberatung, Krisenkommunikation, Betriebsfortführung und Versicherung aufeinander. Die Beteiligten sprechen nicht automatisch dieselbe Sprache. Die Geschäftsleitung kennt häufig weder die Details der Versicherungsbedingungen noch den Ablauf einer Incident Response. IT-Dienstleister verstehen die Systeme, wissen aber nicht zwingend, welche Maßnahmen abgestimmt oder dokumentiert werden müssen.
Versicherer kennen das Unternehmen, aber nicht jede technische Abhängigkeit. An diesen Schnittstellen wird der Makler zum verbindenden Element und muss bei Bedarf auch Probleme in der Abstimmung und Kommunikation zwischen Kunde, Versicherer und Krisendienstleister beseitigen.
Der Makler als Koordinator und Übersetzer
Der Makler muss bei einem Cyberangriff nicht mit technischer Expertise einspringen. Seine Aufgabe besteht darin, seinen Kunden Orientierung darüber zu geben, wie die nächsten Stunden und der weitere Ablauf des Incident-Managements aussehen werden. Er kennt den Kunden, dessen Versicherungsschutz und die vorgesehenen Meldewege. Dadurch kann er früh die entscheidenden Fragen klären: Welche Notfallnummer ist zu wählen? Welche Informationen benötigt der Versicherer? Welche Dienstleister dürfen sofort beauftragt werden? Welche Kostenpositionen sind vom Vertrag erfasst und wo ist vor Beauftragung eine Freigabe erforderlich?
In einer Situation, die für den Kunden von Unsicherheit und Zeitdruck geprägt ist, wird diese Übersetzungs- und Koordinationsleistung zum zentralen Mehrwert. Der Makler sorgt dafür, dass Informationen vollständig und an die richtigen Stellen gelangen, Kommunikationswege kurz bleiben und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. So wird er zur stabilen Verbindung zwischen Kunde, Versicherer und Krisendienstleistern – ohne die Verantwortung der jeweiligen Spezialisten zu übernehmen.
Erfolgreiche Schadenbegleitung beginnt vor dem Angriff
Ob die Zusammenarbeit im Ernstfall funktioniert, entscheidet sich lange vor dem ersten Alarm. Eine Police allein schafft keinen belastbaren Krisenprozess. Unternehmen müssen wissen, wen sie bei einem Verdacht kontaktieren, welche Systeme und Dienstleister für den Betrieb unverzichtbar sind und wer intern Entscheidungen treffen darf. Auch die Versicherungsbedingungen müssen zur tatsächlichen IT-Landschaft und zum Geschäftsmodell passen. Für den Makler entsteht daraus regelmäßig auch Handlungsbedarf im Rahmen seines Beratungsauftrags. Versicherungsschutz und Risikoentwicklung müssen regelmäßig überprüft werden: Haben neue Clouddienste oder externe IT-Partner die Abhängigkeiten verändert? Wurden Standorte, Umsatz oder Geschäftsprozesse erweitert? Entsprechen Versicherungssummen und erwartete Betriebsunterbrechungszeiten noch dem tatsächlichen Schadenpotenzial? Sind Obliegenheiten und Sicherheitsanforderungen bekannt und umsetzbar?
Spezialisierung wird zum Wettbewerbsvorteil
Cyberrisiken, Angriffsmethoden und regulatorische Anforderungen entwickeln sich dynamisch. Gleichzeitig unterscheiden sich Tarife erheblich – etwa bei Versicherungsfalldefinitionen, Sicherheitsanforderungen, Sublimits, Rückwirkung, Betriebsunterbrechung oder der Auswahl von Dienstleistern.
Wer Cyberkunden dauerhaft begleiten möchte, muss deshalb nicht jedes technische Detail beherrschen, aber die relevanten Zusammenhänge verstehen und auf ein belastbares Netzwerk zurückgreifen können.
Fazit: Cyber verändert das Berufsbild
Cyberversicherungen verändern nicht nur die Anforderungen an Unternehmen und Versicherer, sondern auch die Rolle des Maklers. Sein Mehrwert entsteht immer weniger durch die Vermittlung einer Police allein. Entscheidend wird die Fähigkeit, Kunden über den gesamten Lebenszyklus zu begleiten – von der Risikoerfassung und passenden Absicherung über Prävention und laufende Aktualisierung bis zur Koordination im Schadenfall.
Der Versicherungsmakler muss kein Forensiker oder Krisenkommunikator werden. Aber er muss die wichtigen Prozesse verstehen, Zuständigkeiten kennen und im entscheidenden Moment die richtigen Verbindungen herstellen. So entwickelt sich der Vermittler auch ein Stück weit zum Krisenmanager – und wird für seine Kunden zu einem unverzichtbaren Partner während eines Cybervorfalls.
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