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25. Februar 2020
Wie die Pflegeabsicherung in der Beratung neue Perspektiven schafft

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Wie die Pflegeabsicherung in der Beratung neue Perspektiven schafft

Seit Jahresbeginn ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, das unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen, finanziell entlasten soll. Doch welche Perspektiven ergeben sich damit für die private Pflegeversicherung? Und eröffnen sich auch Chancen für den Vertrieb?

Interview mit Birger Mählmann, Leiter Team Key Account bei der IDEAL Versicherungsgruppe
Herr Mählmann, die Regierung will mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz unter anderem die Kinder von Pflegebedürftigen im Haftungsfall besser vor Kosten schützen. Wie werden die Pflegekosten nun finanziert und wer zahlt was?

Im Pflegefall erhält der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung. Diese deckt im Regelfall etwa 50% der entstehenden monatlichen Kosten. Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) betragen die Pflegekosten aktuell für einen Platz im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 durchschnittlich 3.666 Euro. Bleiben mehr als 1.800 Euro, die aus Eigenmitteln, sprich dem Einkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen, finanziert werden müssen. Selbst Schenkungen der letzten zehn Jahre an Angehörige gehören mit zum Vermögen und müssen gegebenenfalls rückabgewickelt werden. Sofern diese Mittel zur Kostendeckung nicht ausreichen, muss der Ehe- oder Lebenspartner aus seinem Einkommen und Vermögen im Rahmen der Unterhaltspflicht die Differenz auffüllen. Hieran hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. Neu ist lediglich, dass in der nächsten Haftungsstufe Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Was kann eine Pflegevorsorge unter den veränderten Rahmenbedingungen noch leisten?

Das neue Gesetz entlastet viele normal verdienende Kinder, ändert jedoch nichts an dem weiterhin bestehenden hohen Verlustrisiko im Pflegefall. Auch am Einsatz des Einkommens und des Vermögens des Pflegebedürftigen und seines Partners hat sich nichts geändert. Mit einer Pflegevorsorge kann das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen wirksam vor Verlust geschützt, die Altersvorsorge des Ehegatten gesichert, aber auch das Erbe bewahrt werden.

Bei der Vorsorge sollte man grundsätzlich für sich klären, ob ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente passender ist. Beide Varianten zahlen im Leistungsfall einen vorher festgelegten Betrag regelmäßig an den Versicherten aus. Auch wie die Versicherungsleistung verwendet wird, entscheidet bei beiden Varianten allein der Kunde. Pflegetagegelder sind auf den ersten Blick etwas verlockender, da sie mit günstigeren Einstiegsbeiträgen punkten können. Denn Zinserträge und Gewinne werden zur Reduzierung des Beitrags verwendet. Jedoch befinden sich die verzinsten Altersrückstellungen nicht im direkten Zugriff des Kunden. Bei Kündigung des Vertrages oder im Todesfall gehen sie auf die Versichertengemeinschaft über. Das macht die Beiträge für die Pflegetagegelder zunächst günstiger, bedeutet aber für den Kunden einen Totalverlust der eingezahlten Beiträge, sofern kein Leistungsfall eintritt. Hinzu kommt, dass die Beiträge jährlich angepasst werden können, wenn ungeplant viele Pflegefälle eintreten.