Es musste noch sein, kurz vor der Sommerpause. Der Bundestag und der Bundesrat haben am vergangenen Freitag, 10.07.2026, dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt. Damit soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst gesichert sein, und zwar ohne die Versicherten bei ihren Beiträgen stärker zu belasten.
Einige nennenswerte Punkte des Pakets sind die höheren Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um zusätzliche 300 Euro sowie die Einschränkung der Familienversicherung. Auch soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze drastisch ansteigen von derzeit 77.400 Euro auf 84.800 Euro jährlich.
Das nun beschlossene Gesetz beinhaltet also aus Versichertensicht auch diverse Aspekte, die die GKV weniger attraktiv machen, und zwar bei trotzdem steigenden Kosten (und so etwas nennt sich heute schon „Reform“). Das erinnert einen schon fast an den Jahreswechsel von 2024 auf 2025, als die Deutsche Post verkündete, dass ihr Porto nun länger braucht, aber teurer wird.
Aber wie dem auch sei: Schwächelt die GKV, stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht die private Krankenversicherung (PKV) daraus Kapital schlagen könnte, zumindest bei denen, die sich aussuchen können, wie sie sich versichern wollen. AssCompact hat sich hierzu bei einem PKV-Versicherer und einem auf PKV spezialisierten Makler umgehört.
Nicht jeder geht sofort
Die BarmeniaGothaer erwartet zwar von gesetzlich Versicherten, dass mal ein Blick auf das eigene Versicherungsverhältnis geworfen wird und ob es Optionen gibt – ein Wechsel in die PKV ist dabei aber lange nicht sicher. Christian Ritz, Vorstand im Geschäftsfeld Kranken, erläutert: „Selbstverständlich prüfen Versicherte bei einer Beitragserhöhung ihre Optionen – das für Versicherte der GKV und der PKV gleichermaßen. Wie sich das Wechselgeschehen zwischen GKV und PKV tatsächlich entwickelt, kann jedoch niemand seriös vorhersagen. Schon heute zahlen zahlreiche freiwillig gesetzlich Versicherte mehr als 1.000 Euro im Monat an ihre Krankenkasse und entscheiden sich trotzdem gegen einen Wechsel in die PKV. Denn der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Diese trifft niemand, nur weil der GKV-Beitrag zum Jahreswechsel steigt.“
Der Versicherer ist sich aber sehr sicher, dass die Pläne der Bundesregierung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen Fachkräfte in Deutschland massiv belasten werde. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, müsse im kommenden Jahr voraussichtlich 1.380 Euro pro Monat für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – eine Steigerung um 11,6%. Aufs Jahr gesehen bedeute das Mehrkosten von 1.723 Euro, sodass der jährliche Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf 16.580 Euro wachse.
Aus Maklersicht: PKV dürfte interessanter werden
Tim Bökemeier berät mit seinem Maklerunternehmen „PKV-Welt“ speziell zur privaten Krankenversicherung. Und für ihn wird es definitiv Auswirkungen auf die PKV geben, die im Beitragssatzstabilisierungsgesetz begründet sind, und zwar vornehmlich in der Zusatzversicherung. Deutlich mehr Menschen würden sich aufgrund des steigenden finanziellen Drucks auf gesetzlich Versicherte mit der PKV beschäftigen. Der Beratungsbedarf werde also spürbar steigen, ebenso die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen bspw. für den Zahnersatz, so Bökemeier.
Bei der PKV-Vollversicherung falle das Bild jedoch differenzierter aus: „Während die höhere Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge vieler Gutverdiener in der GKV weiter steigen lässt, erschwert die außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gleichzeitig den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Gerade gutverdienende Arbeitnehmer, die aufgrund der steigenden Belastungen einen Wechsel in Betracht ziehen würden, müssen nun zunächst die deutlich höhere Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Die Reform erzeugt damit zwar mehr Wechselinteresse, begrenzt aber gleichzeitig den Kreis der tatsächlich wechselberechtigten Personen. Arbeitnehmer, die die aktuelle JAEG noch überschreiten, sollten sich idealerweise bis zum 30.09.2026 mit einem PKV-Wechsel befassen, um noch zum 01.12.2026 zu wechseln und bei einer allein durch die neue JAEG ausgelösten Versicherungspflicht die Befreiungsmöglichkeit nutzen zu können.“
Kurzfristig dürfte die Reform deshalb vor allem das Geschäft mit Zusatzversicherungen beleben und zu einer deutlich höheren Nachfrage führen, erklärt Bökemeier. Für die PKV-Vollversicherung seien die Auswirkungen dagegen gemischt. Langfristig zeige die Reform vor allem, dass steigende Ausgaben in der GKV zunehmend über höhere Beiträge und Leistungseinschränkungen finanziert werden, was die Bedeutung der PKV insgesamt weiter stärken dürfte. (mki)
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