AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
12. April 2022
Wie sich Immobilienbesitzer auf die neue Grundsteuer vorbereiten

2 / 2

Real Estate House Question Mark And Mortgage Confusion

Wie sich Immobilienbesitzer auf die neue Grundsteuer vorbereiten

Bundesländer gehen eigene Wege

Da das Bundesmodell nicht von allen 16 Bundesländern getragen wird, wurde in das Grundsteuer-­Reformgesetz eine Öffnungsklausel aufgenommen. Die Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Sieben Bundesländer haben davon Gebrauch gemacht und eigene Ländergesetze verabschiedet. Von diesen unterscheiden sich fünf Modelle erheblich. So berechnet Bayern die Höhe der Steuer nur nach Grundstücks- und Gebäudefläche, der Nutzung und dem von den Kommunen festgesetzten Hebesatz. Die Bundesländer Sachsen und Saarland dagegen haben nur eigene Steuermesszahlen beschlossen, nutzen aber ansonsten das Bundesmodell. Mit der Öffnungsklausel ist nun ein bundesweiter Flickenteppich an verschiedenen Berechnungsmethoden entstanden.

Eine Übersicht, was wo gilt:
  • Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
  • Bayern: Äquivalenzmodell
  • Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Bundesmodell
  • Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Flächen-Faktor-Verfahren
  • Saarland, Sachsen: Bundesmodell mit einer abweichenden Steuermesszahl
Was kommt jetzt auf Immobilienbesitzer zu?

Die Grundstücksbewertung für die Grundsteuer hat der Gesetzgeber komplett neu geregelt. Anstelle des derzeit maßgeblichen Einheitswerts soll die Ermittlung der Grundsteuer nun auf Grundlage von Grundsteuerwerten erfolgen. Damit die Finanzämter die Grundsteuerwerte feststellen können, müssen Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke nun in Feststellungserklärungen erfassen. Die Abgabe der Erklärungen soll elektronisch erfolgen. Dafür haben sie voraussichtlich nur vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 Zeit. Die Grundsteuer selbst ändert sich erst ab 01.01.2025. Bis dahin müssen die Finanzämter aber für alle Grundstücke in Deutschland neue Werte feststellen und an die Städte und Gemeinden weiterleiten.

Steigt die Grundsteuer für Immobilienbesitzer durch die Reform? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens wird ausdrücklich nicht verfolgt. Dies ist aber zunächst nur ein vages politisches Versprechen und hängt am Ende des Tages stark von den Gemeinden ab. Mit der Festsetzung der Hebesätze bestimmen sie letztendlich über die konkrete Belastung mit Grundsteuer.

Fazit

Die individuellen Steuerzahl­ungen werden sich ändern. Trotz der angestrebten Aufkommensneutralität wird ein Hausbesitzer nur in Ausnahmefällen ähnlich viel Grundsteuer zahlen wie vor der Reform. Vielmehr werden manche mehr, andere weniger zahlen müssen. Im Schnitt soll es zwar zu keiner Erhöhung kommen, das hilft denen, für die die Grundsteuer teurer wird, aber natürlich wenig.

Weiterführende Informationen sind unter ecovis.com/grundsteuer zu finden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in Asscompact 03/2022, S. 112 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sina Rösch