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25. Februar 2022
Wie viele Frauen arbeiten in Deutschlands Führungsetagen?

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Portrait of succesful young business people team in the office

Wie viele Frauen arbeiten in Deutschlands Führungsetagen?

Vorgeschriebene Frauenquoten in Deutschland

Je nach Land gelten diese Regeln für „nichtexekutive DirektorInnen“ oder „exekutive DirektorInnen“, also in Deutschland z. B. für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführungen. In Deutschland herrschen dazu unterschiedliche Vorgaben: In Aufsichtsräten lautet das Quotenziel 30%, während in Vorständen ein Beteiligungsgebot gilt. Das besagt, dass mindestens eine Frau bzw. ein Mann in einen Vorstand mit mehr als drei Mitgliedern gehört (siehe unten).

Beteiligungsgebot gilt in Deutschland für 66 Unternehmen

„Vorständinnen haben direkten Einfluss auf die Unternehmenskultur, Gehaltsschemata, die Personalpolitik und vieles mehr. Im Vergleich zu Aufsichtsrätinnen sind sie zudem für andere Beschäftigte eines Unternehmens deutlich sichtbarer und wirken somit noch besser als Rollenvorbilder“, so Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin, in einer Pressemitteilung des DIW. Deshalb spreche vieles dafür, solche Vorgaben gegebenenfalls noch auszuweiten, zumal die Reichweite des Beteiligungsgebots für Vorstände in Deutschland mit 66 Unternehmen im europäischen Vergleich äußerst gering sei. Und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, meint: „Die Politik sollte daher erwägen die Mindestbeteiligung in Vorständen auszuweiten, beispielsweise auf sämtliche börsennotierte Unternehmen.“

Frauenquote wirkt?

Laut DIW wirken die gesetzlich vorgeschriebenen Quoten aber. Vor allem im Zeitraum von 2014 bis 2019 zeigt sich gemäß der Studie ein Anstieg des Frauenanteils von fast 15 Prozentpunkten im Aufsichtsrat von Unternehmen, für die die Quote gilt (von 20% auf über 34%). In Unternehmen, für die diese Quote nicht gilt, gab es lediglich einen Anstieg von rund 16% auf rund 23%. Die neuesten Ergebnisse für die Top-200-Unternehmen in Deutschland gibt das DIW mit 35% bei Unternehmen mit und 27% bei Unternehmen ohne Quote an.

Kurzüberblick FüPoG I und II

Im Ersten Führungspositionengesetz (FüPoG I) wurde schon 2015 festgelegt, dass es eine Geschlechterquote von 30% für börsennotierte sowie paritätisch mitbestimmte Unternehmen geben solle. Seit dem 12.08.2021 ist das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) in Kraft. Es beinhaltet verbindliche Richtlinien für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst. Das Gesetz besagt, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, in denen es einen Vorstand von mindestens vier Personen gibt, das nächste frei werdende Vorstandsmandat mit einer Frau besetzt werden muss. Das gilt natürlich auch umgekehrt, wenn bisher nur Frauen im Vorstand sind. Das FüPoG II ist ab August 2022 verpflichtend. (lg)

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Bild: © Lumos sp – stock.adobe.com

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