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3. April 2019
Wie wirkt sich die DSGVO auf die Versicherungsbranche aus?

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Wie wirkt sich die DSGVO auf die Versicherungsbranche aus?

Überblick über die Versicherungsbranche

Im Versicherungsumfeld herrscht nach wie vor große Sorge vor Strafen. Dies ist nicht unberechtigt, da es bereits Google in Frankreich getroffen hat. Die Datenschutzbehörde entschied Anfang des Jahres, dass der Internet-Gigant die neuen Anforderungen der DSGVO nicht ausreichend erfüllt hat, und brummte ihm prompt eine Strafe in Höhe von 50 Mio. Euro auf. Doch die Sorge um die Serie von Bußgeldern für kleine und mittlere Unternehmen ist bislang unbegründet geblieben. Für die Absicherung von Schäden durch Datenrechtsverstöße ist es wichtig, dass in den vermittelten Haftpflichtversicherungen Datenrechtsbausteine enthalten sind, die eine Prüfung von Verstößen und sowohl die Abwehr als auch die Regulierung von Forderungen übernehmen. Dies gilt für alle Berufs-, Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, je nachdem, unter welche Absicherung der jeweilige Kunde fällt.

Versicherungsschutz für den Datenschutzbeauftragten

Zudem hat das Tätigkeitsfeld der Datenschutzbeauftragten seit der Wirksamkeit der EU-DSGVO einen starken Zulauf erfahren. Für Vermittler gilt es hier, sowohl interne als auch externe Datenschutzbeauftragte mit Versicherungsschutz auszustatten.

Für interne Datenschutzbeauftragte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung von persönlichen Haftungen gegenüber Dritten. Meist sind Datenschutzbeauftragte in Firmen-D&Os als mitversicherte Personen genannt und genießen hierüber automatischen Schutz. Alternativ greifen auch die persönlichen D&O-Versicherungen oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für interne Datenschutzbeauftragte. Für externe Datenschutzbeauftragte werden Unternehmensberaterkonzepte oder auch auf externe Datenschutzbeauftragte zugeschnittene Produkte – wie beispielsweise Markel Pro Datenschutzbeauftragter – angeboten. Bei den Deckungen ist darauf zu achten, dass für Strafen und Bußgelder der externe Datenschutzbeauftragte als Versicherungsnehmer eingesetzt ist. Dies gilt natürlich nur, sofern der Schaden durch Verschulden des Datenschutzbeauftragten entstanden ist und bei ihm geltend gemacht wird.

Daten- und Cyberdrittschadendeckung

Datenrechtsverstöße sind schnell passiert. Daher enthalten alle Vermögensschadenhaftpflichtprodukte aus der Markel-Produktwelt eine Daten- und Cyberdrittschadendeckung über die Datenrechtsverstöße als Grundlage aller anwendbaren Datenrechtsgesetze und -vereinbarungen, entweder nach nationalem Recht oder nach dem Recht eines Drittstaates. Als Beispiel wäre hier das US-Datenschutzrecht im internationalen Internetverkehr zu nennen.

Datenschutzgrundverordnung – Wohin geht die Reise?

Die große Angst vor der DSGVO hat sich bisher nicht bewahrheitet. Allerdings sind auch heute noch viele Fragen offen, die aus rechtlicher Sicht noch geklärt werden müssen. Möglich wäre, dass wir uns aktuell in einer inoffiziell gültigen Schonfrist von Abmahnanwälten und Datenschutzbehörden befinden. Es ist davon auszugehen, dass es zu weit mehr Inanspruchnahmen kommen wird, sobald sich die Rechtslage konkretisiert hat. Das wird sich jedoch zeigen.

Als bisheriges Fazit kann Folgendes festgehalten werden: Eine negative Auswirkung der Verordnung ist, dass der Endverbraucher von der ganzen Datenschutzflut regelrecht überrollt wird, was zu einer gewissen Verdrossenheit führt. Positiv jedoch ist auch, dass die Verordnung in der Gesellschaft den Blick auf die Verwendung personenbezogener Daten verändert hat. Unternehmen und Datenschutzbeauftragten wird empfohlen, sich umfänglich abzusichern, um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu stehen.

  • Den Artikel sowie weitere Artikel zum Thema finden sich in unserem E-Paper zur Sonderedition „Gewerbeversicherung“, das im Rahmen des AssCompact Gewerbe-Symposiums entstanden ist. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung lesen Sie hier.

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