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7. Juni 2023
Win-Win: bAV mit Gutscheinkarte kombinieren
Würfel mit dem Wort Cash Back

Win-Win: bAV mit Gutscheinkarte kombinieren

Die Gestaltung einer bAV muss alles andere als langweilig sein. Nach Ansicht des HDI gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile bringen. Da kommt auch die Lösung HDI bAV PlusCashback ins Spiel.

Ein Artikel von Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement GmbH und als Leben-Vorstand verantwortlich für das Neugeschäft der privaten und betrieblichen Altersvorsorge von HDI Deutschland

Der Fachkräftemangel stellt die deutsche Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. 66% der Arbeitgeber klagen über unbesetzte Stellen1, jedes Jahr entstehen in Deutschland dadurch Kosten in Höhe von 84 Mrd. Dollar2. Neurekrutierungen schlagen mit Kosten zwischen 43.000 und 175.000 Euro pro Arbeitnehmer zu Buche3. Diese Zahlen zeigen, dass die Bindung talentierter Mitarbeiter für Unternehmen kostengünstiger ist als die Suche nach neuen Fachkräften. Eine attraktive Möglichkeit, diese Mitarbeiterbindung zu stärken, ist die betriebliche Altersvorsorge – denn diese besitzt einen hohen Stellenwert für die Belegschaft: 48% der Arbeitnehmer betrachten ihre Altersvorsorgemaßnahmen als unzureichend.

Besonders bei einem Jobwechsel ist die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) für 54% der Arbeitnehmer von großer Bedeutung, wie die Global Benefits Attitudes Studie von 2022 ergab. In der Rangfolge der gewünschten Benefits für Arbeitnehmer steht die bAV mit 52% an erster Stelle, gefolgt von flexiblen Arbeitszeitregelungen (48%) und emotionaler Gesundheit (27%). Für die Hälfte der Befragten ist die bAV ein entscheidender Grund, beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, vertriebliches Potenzial

Vor diesem Hintergrund stellt die bAV mit ihren vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine passgenaue Antwort dar, die vertrieblich enormes Potenzial bietet – zumal sie die Arbeitnehmerwertschätzung mit bedeutenden steuerlichen Vorteilen verbindet. Besonders wirkungsvoll sind Konzepte, die gleich mehrere Förderungen miteinander verbinden. Ein innovatives Angebot ist HDI bAV PlusCashback, das eine steuer- und abgabenfreie Direktversicherung mit einer steuerbegünstigten Gutscheinkarte clever kombiniert. So können Beschäftigte nahezu ohne eigenen Aufwand effizient für das Alter vorsorgen – selbst, wenn sie Geringverdiener sind und ihr Nettogehalt dazu eigentlich wenig Spielraum böte. Einzige Voraussetzung: Der Arbeitgeber gewährt einen steuerfreien Sachbezug von 50 Euro monatlich. Die Rahmenbedingungen hierfür hat der Gesetzgeber Anfang 2022 klar geregelt.

Das Kombi-Prinzip

Das Prinzip ist einfach und überzeugend: Der Arbeitnehmer wandelt monatlich 120 Euro zugunsten einer Direktversicherung um. Durch die staatliche Förderung liegt der Nettoaufwand de facto bei ca. 63 Euro und reduziert sich dank des steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezugs von 50 Euro auf nur noch 13 Euro monatlich. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 15% Arbeitgeberzuschuss zu seinem bAV-Beitrag. So werden bei einem Eigenaufwand von 13 Euro Monat für Monat effektiv 138 Euro für die Betriebsrente verbucht.

Die Partnerschaft mit Sodexo ermöglicht es den Beschäftigten, die Gutscheinkarte bei einer großen Anzahl von über 80 namhaften Gutscheinpartnern einzusetzen. Zu den bundesweit mehr als 35.000 Akzeptanzstellen gehören Supermärkte, Handelsketten, Restaurants, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäfte. Durch die Sodexo-App und die Online-Plattform haben die Nutzer jederzeit einen Überblick über ihre aktuellen Kontostände und die verfügbaren Einsatzmöglichkeiten in ihrer Region. Ein großer Vorteil ist die Flexibilität des Sachbezug-Guthabens: Es kann entweder sofort ausgegeben oder für größere Anschaffungen angespart werden.

Die Umsetzung von HDI bAV PlusCashback gestaltet sich für Arbeitgeber unkompliziert und kostengünstig. Eine betriebliche Versorgungsordnung sorgt für Transparenz und legt verlässliche Umsetzungsrichtlinien fest. Ein Pluspunkt: Die Gutscheinkarten können im Look & Feel des Arbeitgebers gelabelt werden. Das erhöht die Aufmerksamkeit und bleibt den Beschäftigten bei jedem Einsatz im Gedächtnis.

Daraus ergibt sich eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Mitarbeiter stärken nahezu ohne Konsumverzicht ihre betriebliche Altersversorgung. Arbeitgeber können durch HDI bAV PlusCashback qualifizierte Arbeitskräfte binden und ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Denn eine gute betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Grund, beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit bieten, verdeutlichen sie, dass sie deren langfristige finanzielle Sicherheit im Blick haben und ihnen zusätzliche Vorteile bieten wollen. Weitere Informationen dazu gibt es in der Toolbox Cashback.

Lösungen für den Fachkräftemangel

Die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge wird in Zukunft weiter zunehmen. Innovative Lösungen wie HDI bAV PlusCashback können dabei helfen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte intensiver denn je ist, kann dies den entscheidenden Unterschied machen und langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Aber auch andere Ansätze und Gestaltungsmöglichkeiten können die Wertschätzung des Arbeitgebers zum Ausdruck bringen. Ob Berufsunfähigkeitsschutz in der bAV oder Matching-Modelle: HDI unterstützt bei der Konzeption und Implementierung passgenauer Lösungen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2023

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 20.06.2023 in Neuss stattfindet. HDI ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

1 Quelle: Pfefferminzia, e-Paper 6/2022, „Lockmittel für Führungskräfte“

2 Quelle: IFD Allensbachstudie „Generation Mitte“, i. A. GDV 2023/2022

3 Quelle: ebd.

Bild: © Daniela Stärk – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke