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Steuern & Recht
3. September 2025
Wirecard-Skandal: Gericht weist Schadenersatzklage gegen BaFin ab
Wirecard-Skandal: Gericht weist Schadenersatzklage gegen BaFin ab

Wirecard-Skandal: Gericht weist Schadenersatzklage gegen BaFin ab

Das OLG Düsseldorf bestätigte Maßnahmen der BaFin im Wirecard-Skandal: Weder das Leerverkaufsverbot noch die Strafanzeige gegen Financial Times-Journalisten waren Pflichtverletzungen. Die Schadenersatzklage einer Aktionärin wegen Kursverlust scheiterte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in der vergangenen Woche entschieden, dass eine Wirecard-Aktionärin keinen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin habe.

Die Aktionärin und spätere Klägerin erwarb im Jahr 2016 100 Aktien und im Jahr 2019 40 weitere Aktien der Wirecard AG. Nachdem die Wirecard-Insolvenz bekannt wurde, veräußerte die Klägerin am 19.08.2020 ihre Aktien mit hohem Wertverlust. Mit ihrer zunächst beim Landgericht (LG) Krefeld erhobenen Klage fordert sie für die 2019 zugekauften Aktien von der BaFin Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen. Sie hat geltend gemacht, die BaFin habe durch den fehlerhaften Erlass eines Leerverkaufsverbots sowie durch eine Strafanzeige gegen Redakteure der Financial Times bei ihr den Eindruck erweckt, die Vorwürfe gegen Wirecard aus Artikeln der Financial Times stünden im Zusammenhang mit einer Short-Selling-Attacke und seien nicht glaubhaft. Unter diesem Eindruck habe sie die weiteren 40 Akten zugekauft. Das LG Krefeld hatte mit Urteil vom 17.07.2024 (Az.: 2 O 29/24) die Klage abgewiesen.

OLG bestätigt: Keine Amtspflichtverletzung der BaFin

Auch mit ihrer Berufung vor dem OLG Düsseldorf scheiterte die Klägerin. Zur Begründung führt der zuständige Senat aus, das Landgericht habe zu Recht das Vorliegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung verneint. Es fehle darüber hinaus an der Kausalität und dem Zurechnungszusammenhang zwischen der behaupteten Amtspflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden.

Das OLG Düsseldorf bewertete das von der BaFin verhängte Leerverkaufsverbot gegen Wirecard als vertretbar. Angesichts der massiven Kursverluste (40%), der früheren Short-Selling-Attacken in den Jahren 2008 und 2016 sowie der negativen Berichterstattung der Financial Times und steigender Netto-Leerverkaufspositionen durfte die Behörde von einer drohenden Attacke ausgehen. Auch die Strafanzeige gegen Financial Times Journalisten stelle keine Amtspflichtverletzung dar, da die BaFin bei entsprechendem Verdacht dazu verpflichtet war.

Kein Zusammenhang zwischen BaFin-Maßnahmen und Schaden

Zudem sah das Gericht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Maßnahmen der BaFin und dem entstandenen Schaden. Die Behauptung, ohne das Verbot wäre der Kurs eingebrochen und Banken hätten die Finanzierung eingestellt, sei rein spekulativ. Entscheidend sei, dass das Leerverkaufsverbot nur eine beruhigende Wirkung entfalte und – ebenso wie die Strafanzeige – keine Bewertung der Vorwürfe gegen Wirecard darstellte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen, aber die Klägerin kann noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2025 – Az: I-18 U 108/24