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29. März 2021
Wirecard-Skandal: So erklärt die BaFin das Leerverkaufsverbot

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Wirecard-Skandal: So erklärt die BaFin das Leerverkaufsverbot

Im Februar 2019 hat die BaFin zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Leerverkaufsverbot ausgesprochen – und damit reichlich Kritik auf sich gezogen. Schließlich ging es dabei um den Skandalkonzern Wirecard. Nun wurden die Verantwortlichen der BaFin dazu in den Untersuchungsausschuss geladen.

Mit dem Leerverkaufsverbot auf die Aktien von Wirecard wollte die BaFin im Februar 2019 ein Exempel statuieren. Damit zog die Finanzaufsicht schon damals Kritik auf sich. Damals war Wirecard noch der aufstrebende Star der deutschen Finanzwirtschaft. Heute steht der Name für einen der größten Finanzskandale der vergangenen Jahre. Und damit ist auch die Maßnahme der BaFin stärker in die Kritik geraten. Am vergangenen Freitag musste sich die Führungsspitze der Finanzaufsicht dem 3. Untersuchungsausschuss zu Wirecard stellen.

Staatsanwaltschaft schlug bei der BaFin auf

Geladen war zunächst die scheidende Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele. Sie stand den Abgeordneten insgesamt sechs Stunden Rede und Antwort. Laut Roegele hat sich die Staatsanwaltschaft München am 15.02.2019 bei der BaFin mit Hinweisen des Wirecard-Anwalts gemeldet, dass Wirecard erpresst und eine Short-Attacke möglicherweise bevorstehen werde. „Erstmals in der Geschichte der BaFin haben wir von einer bevorstehenden Short-Attacke erfahren“, berichtete Roegele.

Übermittelten Informationen nicht weiter nachgegangen

Den von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen sei die BaFin nicht weiter nachgegangen, so Roegele, sondern habe diese sehr ernst genommen und sich einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt gesehen. Dem Untersuchungsausschuss zufolge ist die Finanzaufsicht in einer bisher nicht dagewesenen Weise von der Staatsanwaltschaft dazu gedrängt worden, präventiv von dem Instrument des Leerverkaufsverbots Gebrauch zu machen.

Anlegerschutz statt Unternehmensschutz

Die Entscheidung für das umstrittene Leerverkaufsverbot habe Roegele getroffen, zuvor aber das Finanzministerium und die Bundesbank in Kenntnis gesetzt sowie die Meinung der europäischen ESMA abgewartet. Die scheidende Exekutivdirektorin widersprach vor dem Ausschuss vehement dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, dass die BaFin mit dem Leerverkaufsverbot das Unternehmen Wirecard habe schützen wollen. Ziel der Maßnahme sei allein gewesen, den Anlegerschutz und das Marktvertrauen zu gewährleisten. Um das sicherzustellen sei es darum gegangen, eine Marktmanipulation abzuwenden.

Kritische Medienberichterstattung sehr ernst genommen

Die kritische Medienberichterstattung über Wirecard habe man in der BaFin seinerzeit sehr ernst genommen. Diese habe einerseits glaubhaft das Bild komplettiert, dass es im Marktumfeld und am Markt gegen Wirecard gerichtete Aktivitäten gab, so die Zeugin. Andererseits habe ihr Haus bereits vor dem Leerverkaufsverbot eine Bilanzprüfung der Wirecard AG bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragt. Die beiden Tatorte – kriminelle Energie gegen Wirecard und kriminelle Energie bei Wirecard – schlössen einander ja nicht aus.

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