Angesichts steigender Preise auf dem Wohnimmobilienmarkt und einer dynamischen Entwicklung bei der Kreditvergabe sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Handlungsbedarf. Bereits im Januar hat die Finanzaufsicht angekündigt, neben der Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers einen sektoralen Systemrisikopuffer speziell für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen (AssCompact berichtete).
Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat die Behörde nun eine Allgemeinverfügung dazu erlassen, die für Banken einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von 2% anordnet. Banken müssen also entsprechend Eigenkapital als Puffer zurücklegen. Sie haben bis zum 01.02.2023 Zeit, die Pufferanforderung zu erfüllen.
Widerstandsfähigkeit der Banken stärken
Ziel der Maßnahme sei es, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken und einer Gefährdung der Finanzstabilität entgegenzuwirken, wie es vonseiten der BaFin heißt. Der Systemrisikopuffer wirke zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die sich nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abdecken ließen.
FAQ der BaFin zum Kapitalpuffer für systemische Risiken
Auf ihrer Internetseite bietet die Finanzaufsicht eine FAQ-Liste mit Fragen von Instituten und Verbänden zur Festlegung und Anwendung des Kapitalpuffers für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen. Dort wird zum Beispiel erläutert, dass Anteile an Immobilienfonds nicht in den Anwendungsbereich des sektoralen Systemrisikopuffers fallen.
Kritik an neuem Kapitalpuffer
Bereits im Januar sorgten die Ankündigungen der BaFin bei Banken und Verbänden der Immobilienwirtschaft für Kritik. Nun hat sich der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zur Einführung des Systemrisikopuffers geäußert. Der Verband hält die Höhe und den Aktivierungszeitpunkt des Systemrisikopuffers für nicht sachgerecht. Die aktuelle Situation am Wohnimmobilienmarkt rechtfertige die Maßnahme in diesem Ausmaß nicht, erklärte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp. Ein Puffer, zumal in der gewählten Höhe, erschwere es Kreditinstituten, ihrer Kernaufgabe nachzukommen, der auskömmlichen Kreditversorgung der Volkswirtschaft. „Fraglich ist zudem, ob die BaFin-Maßnahme in ihrer Ausgestaltung die beabsichtigte Wirkung erzielt“, so Tolckmitt weiter, „denn sie trifft ausschließlich die Kreditwirtschaft.“ Der Rest der Finanzindustrie werde nicht entsprechend belastet. Zu erwarten sei deshalb laut vdp, dass die erwartete Dämpfung der Entwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt nicht eintrete. Vielmehr werde sich das Finanzierungsgeschäft in anders oder weniger regulierte Bereiche des Finanzsektors verlagern, meint Tolckmitt. (tk)
Lesen Sie auch:
EU-Risikorat: Überbewertungen auf deutschem Immobilienmarkt
Bild: © adrian_ilie825 – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können